Frauenquote: Von null bis über dreissig Prozent
Ende September hatten mehrere Grosskonzerne bereits einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent im Aufsichtsrat (Verwaltungsrat). Dazu gehören nach Angaben des Vereins «Frauen in die Aufsichtsräte» (Fidar) beispielsweise Henkel (44 Prozent), Münchener Rück (40 Prozent), Merck (38 Prozent), Deutsche Bank, Lufthansa, Deutsche Post, Telekom (alle 35 Prozent), Allianz, Adidas (beide 33 Prozent) und die Commerzbank (30 Prozent). Tiefe Frauenanteile haben unter anderen Volkswagen (15 Prozent), Hugo Boss, Villeroy & Boch (beide 8 Prozent) und der Baukonzern Hochtief (null Prozent).
Leere Stühle im Aufsichtsrat
Grosse Unternehmen wie Volkswagen, die einen Frauenanteil von unter 30 Prozent im Aufsichtsrat haben, müssen in Deutschland ab 2016 bei Neubesetzungen mindestens 30 Prozent Frauen wählen. Tun sie dies nicht, bleiben Sitze unbesetzt. Die Frauenquote gilt für über 100 Firmen.
Weitere 3500 mittelgrosse Unternehmen sollen sich ab 2015 frei gewählte Frauenquoten für Aufsichtsgremien und oberste Managementebenen zum Ziel setzen. Erstmals 2017 und danach alle fünf Jahre müssen die Unternehmen einen Bericht über die Quoten und den Stand der Umsetzung veröffentlichen. Sanktionen bei Nichterreichen gibt es keine. Wenn diese mittelgrossen Unternehmen die Quote von 30 Prozent einmal erreicht haben, dürfen sie diese – anders als ursprünglich vorgesehen– auch wieder unterschreiten.
Diese gesetzliche Quotenregelung will die Koalitionsregierung noch im Dezember verabschieden.
Erklärungspflicht als einzige Sanktion
In der Schweiz schlägt die Regierung im Rahmen der Revision des Aktienrechtes eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung grosser Unternehmen vor. Sie sollen fünf Jahre Zeit erhalten, um die Quote zu erfüllen. Einzige Sanktion ist eine Erklärungspflicht: Wer die 30 Prozent verfehlt, muss über die Gründe und über die umgesetzten und geplanten Massnahmen im Geschäftsbericht informieren.
Bereits in Kraft ist eine Geschlechterquote von 30 Prozent für die Aufsichts- und Leitungsgremien von 24 bundesnahen Betrieben. Dazu gehören beispielsweise die Bahn SBB, die Flugsicherung Skyguide, die Post und die öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Die Quote soll bis 2020 erreicht sein. Auch diese Quote ist nicht verpflichtend. Wer trotz eines zu tiefen Frauenanteils Männer zur Wahl vorschlägt, muss dies lediglich begründen.
Harte Sanktionen in Italien
In Italien muss der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien und Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen und staatlich kontrollierter Unternehmen ab 2015 bei mindestens einem Drittel liegen. Wer die Quote nicht einhält, muss mit Verwarnung, Geldbusse und schliesslich der Auflösung des Gremiums rechnen.
In Frankreich muss der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien grosser Unternehmen bis 2017 auf mindestens 40 Prozent steigen. Die Sanktionen sind jedoch wesentlich milder als in Italien: Die Neuwahl von männlichen Mitgliedern wird nicht rechtskräftig, solange diese Quote nicht erfüllt ist.
Frauenquote nur für staatsnahe Betriebe
In Österreich ist eine Frauenquote für staatsnahe Betriebe bereits erfüllt. Danach müssen Unternehmen, an denen der Staat mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, bis 2018 eine Frauenquote von 35 Prozent im Aufsichtsgremium erreichen. Zurzeit liegt dieser Anteil laut dem Frauenministerium bei 36 Prozent. Die Quote gilt für gut 50 Unternehmen. Dazu gehören beispielsweise die Österreichische Nationalbank, die Autobahnbetreiberin ASFiNAG und die Österreichische Bundesbahnen Holding.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine