Lehrerinnen-Löhne kommen auf den Prüfstand
Das Bundesgericht hatte den Fall einer Primarlehrerin aus dem Kanton Aargau zu beurteilen. Diese hatte zusammen mit weiteren Lehrpersonen geklagt, weil ihre Lohneinstufung im Vergleich zu Staatsangestellten mit gleicher tertiärer Ausbildung geschlechtsdiskriminierend sei. Die Vorinstanz hatte ihre Klage in einem Pilotverfahren mit der Begründung abgewiesen, dass der Beruf der Primarlehrperson geschlechtsneutral sei. Es könne deshalb keine Diskriminierung vorliegen.
Entscheidende Definition
Diese Feststellung des Aargauer Verwaltungsgerichtes beanstandete die Primarlehrerin vor Bundesgericht. Das Bundesgericht musste also nicht über eine mögliche Lohndiskriminierung entscheiden, sondern klären, ob Primarlehrerin ein typischer Frauenberuf ist. Diese Definition ist wichtig, weil aufgrund des Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungsgrundsatzes in der Verfassung erst unter dieser Voraussetzung ein Gericht eine indirekte Diskriminierung feststellen kann.
Knapper Entscheid
Mit drei zu zwei Stimmen entschied die rot-grüne Mehrheit des Gerichtes, dass Primarlehrerin ein typischer Frauenberuf ist. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei ab einem Anteil von über 70 Prozent Frauen von einem typischen Frauenberuf auszugehen. Der Frauenanteil in der Grundschule liege heute bei über 80 Prozent. Weitere Indizien seien, dass die Politik mittlerweile eine Erhöhung des Männeranteils anstrebe und dass viele Angestellte im Primarschulbereich Teilzeit arbeiteten. Weil Primarlehrerin ein Frauenberuf sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei der Lohneinstufung eine geschlechterspezifische Diskriminierung eingeschlichen habe. Dies muss die Vorinstanz nun prüfen.
Die unterlegene Minderheit des Gerichtes hatte argumentiert, dass ein Beruf, den mehrere Tausend Männer ausüben, nicht frauenspezifisch sein könne. Die Männer würden zudem viel häufiger Vollzeit arbeiten als die Frauen. Faktisch würden in der Grundschule gleich viele Schulstunden von Männern erteilt.
Beruf wird attraktiver
Elisabeth Abbassi, Präsidentin des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands, begrüsste den Grundsatzentscheid. Damit könnten Lehrkräfte der Grundstufe nun schweizweit ihre Entlöhnung überprüfen lassen, sagte sie der Nachrichtenagentur sda. Höhere Löhne könnten dazu führen, dass der Beruf auch für Männer wieder attraktiver werde. Das Urteil des Bundesgerichtes wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht (Aktenzeichen 8C_366/2014).
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keine