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Der Handschlag mit der Lehrerin soll gesetzliche Pflicht werden. © srf

Handschlag mit Lehrerin soll ins Gesetz

fs /  Zwei muslimische Schüler verweigern ihrer Lehrerin den Handschlag. Jetzt soll ein Gesetz sie dazu verpflichten.

In der Schweiz wollten zwei muslimische Schüler ihrer Lehrerin nicht wie alle anderen Schüler die Hand geben. Der Fall aus dem Kanton Baselland hat über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen gesorgt.

Integration hat Vorrang
Schliesslich verpflichtete die kantonale Schulbehörde die Schüler unter Androhung von Geldstrafen zum Handschlag, der in dieser Schule üblich ist. Die Integration sei wichtiger als die Religionsfreiheit der Schüler. Dazu gehöre es anzuerkennen, dass in der Schweiz die gleichen Umgangsformen und Verhaltensregeln gegenüber Frauen und Männern gelten. Die Eltern haben Beschwerde gegen den Entscheid der Schulbehörde eingelegt und wollen damit allenfalls bis vor das Höchstgericht gehen.

Handschlag im Gesetz verankern
Die Kantonsregierung will nun den Handschlag explizit ins Bildungsgesetz aufnehmen. Dieses wird mit der Bestimmung ergänzt, dass Schüler «hiesige gesellschaftliche Werte achten» und an «gängigen Ritualen wie namentlich dem Handschlag» teilnehmen sollen. Zusätzlich will die Regierung einen neuen Passus in die Verfassung aufnehmen: «Weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorschriften entbinden nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten.» Gesetz und Verfassungsänderung sind bis März in der Vernehmlassung (Begutachtung). Wenn danach das Parlament zustimmt, kommt es zu einer Volksabstimmung über die Verfassungsänderung.

Kritik der Lehrkräfte
Lehrpersonen kritisieren das Gesetz. Ein Gesetz für einen Spezialfall sei meistens ein schlechtes Gesetz. Im Bildungsgesetz sei geregelt, wie Lehrkräfte mit disziplinarischen Problemen umgehen sollen. Die Palette reiche von pädagogischen Massnahmen bis zum Schulverweis. Lehrerinnen und Lehrer bräuchten kein neues Gesetz, sondern Rückendeckung durch die Behörden.

Kritik der Staatsrechtler
Staatsrechtler kritisieren das Gesetz als zu schwammig. So seien «hiesige Werte» in einer pluralistischen Gesellschaft nicht definierbar. «Streng genommen müssten nun alle Schüler an der Fasnacht teilnehmen, wenn das der Lehrer fordert», sagte der Staatsrechtler Markus Schefer in der «Schweiz am Sonntag». Staatsrechtler Andreas Stöckli sagte, es sei «höchst problematisch», mit dem Gesetz den Anschein zu erwecken, dass es in der Schweiz eine Leitkultur gebe.


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