giloh

Gina-Lisa Lohfink steht wegen Falschanschuldigung vor Gericht. © ZDF

«Wegen Falschanschuldigungen gibt es kaum Verurteilungen»

fs /  In einem Vergewaltigungsprozess sorgt das Urteil wegen Falschanschuldigung für Schlagzeilen. Ein solches Urteil sei selten, sagt ein Staatsanwalt.

Der Fall von Gina-Lisa Lohfink, frühere Teilnehmerin an der Casting-Show «Germany’s Next Topmodel», sorgt im ganzen deutschsprachigen Raum für Schlagzeilen. Lohfink hatte zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Wegen fehlender Beweise wurden die Männer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Gina-Lisa Lohfink hingegen soll wegen Falschanschuldigung 24’000 Euro (26’000 Franken) Geldstrafe zahlen. Der Berufungsprozess gegen dieses Urteil ist noch hängig.

Nein soll Nein heissen
In Deutschland will die Regierung nun den Vergewaltigungsparagrafen verschärfen. Eine Vergewaltigung soll künftig strafbar sein, wenn eine Frau «Nein» sagt. Lange hatte sich die Regierung dagegen gesträubt mit dem Argument, damit werde Falschanschuldigungen Tür und Tor geöffnet.

Keine leichtfertigen Anzeigen
Falschanschuldigen seien selten, sagt hingegen Ulrich Weder, bis vor kurzem Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte. Kaum ein Opfer erstatte leichtfertig eine Anzeige wegen Vergewaltigung, weil es um den Intimbereich gehe. «Ich erachte den Vorwurf der zahlreichen Falschanschuldigungen aufgrund meiner Erfahrung als äussserst fragwürdig; er ist nur schon deshalb nicht haltbar, weil es kaum Verurteilungen deswegen gibt.» Er habe in der Praxis nie den Eindruck gehabt, dass «Anzeigen leichtfertig gemacht werden», sagte Weder gegenüber der «Sonntagszeitung».

In Zweifelsfällen Freisprüche
Viele Verfahren wegen Vergewaltigung werden laut Weder wegen der unklaren Beweislage eingestellt. In diesen Fällen müssten Gerichte zugunsten der Angeklagten entscheiden. Die Einstellung eines Verfahrens heisse also nicht, dass das Opfer lüge. Vielmehr gelinge es den Strafbehörden oft nicht, eine Vergewaltigung zu beweisen. Grund dafür sei, dass Vergewaltigung ein «Vieraugendelikt» sei. «Die klassische Vergewaltigung passiert zu Hause, im Beziehungsumfeld. Das macht es so schwierig.» Von einem «Nein»-Zusatz im Vergewaltigungsparagrafen, wie das Parlament in Deutschland ihn nun beschliessen wird, könne eine Signalwirkung ausgehen. An der schwierigen Beweislage ändere ein solcher Zusatz aber nichts.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581