Geldstrafe für Anmache auf der Strasse
Sexistische Beleidigungen und Beschimpfungen im öffentlichen Raum sollen mit Bussen von 90 bis 3000 Euro im Wiederholungsfall geahndet werden (100 bis 3400 Franken). Dies sieht der Gesetzesentwurf «für einen verstärkten Kampf gegen sexistische und sexuelle Gewalt» vor, den die französische Regierung beschlossen hat.
Kritik
Den neuen Tatbestand der Anmache definiert das Gesetz in Anlehnung an die Definition für sexuelle Belästigung als «Aussagen oder Verhalten mit sexuellem oder sexistischem Bezug, der wegen seines erniedrigenden oder demütigenden Charakters die Würde beeinträchtigt oder eine einschüchternde, feindselige oder beleidigende Situation schafft». Im Unterscheid zum Straftatbestand der sexuellen Belästigung genügt ein einziges Vergehen für eine Busse. Die zuständige Staatssekretärin Marlène Schiappa sagte gegenüber «Le Monde», es sei wichtig, dass das Recht ausdrücklich klar mache, was akzeptabel sei und was nicht. Vertreter der Polizei kritisierten, Anmache sei ungenau definiert und damit im Alltag kaum beweis- und umsetzbar. Zudem würden die wenigsten Täter das nötige Geld für eine Busse auf sich tragen.
Sefies dokumentieren Anmache
Wie verbreitet ungewollte Anmache im öffentlichen Raum ist, dokumentieren junge Frauen. Zuletzt hat die 20-jährige Noa Jansma Selfies mit Männern gepostet, die ihr auf den Strassen in Amsterdam hinterher gerufen haben. In Belgien hat vor einigen Jahren eine Filmstudentin in einem Video dokumentiert, wie sie auf dem Spaziergang durch ihr Wohnquartier in Brüssel permanent belästigt wird. Das landesweite Aufsehen brachte den Gesetzgeber zum Handeln: Seit 2014 ist in Belgien ein Gesetz gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum in Kraft. Es untersagt sexuelle Belästigung und Einschüchterung aufgrund des Geschlechts. Als Höchststrafe droht ein Jahr Haft. Belgische Medien ziehen allerdings eine durchzogene Bilanz. Der Tatbestand sei schwer zu beweisen und damit das Gesetz kaum anwendbar.
In Portugal gibt es seit 2015 ein ähnliches Gesetz. Für verbale Anmache im öffentlichen Raum droht eine Höchststrafe von einem Jahr Haft. Anmache ist definiert als «Formulierungen mit sexuellem Unterton», schreibt der «Guardian».
In Deutschland kann man zwar bestraft werden, wenn man jemandem einen Stinkefinger zeigt oder ihn verbal beleidigt. Hingegen ist verbale Anmache nicht explizit strafbar.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine