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Frauen sollen mit ihrem Körper machen dürfen, was sie wollen, sagt Elisabeth Badinter. © RMV

Feministische Kontroverse um Leihmutterschaft

fs /  Frankreich muss Kinder ausländischer Leihmütter anerkennen. Das Urteil hat eine Kontroverse unter Feministinnen wiederbelebt.

In Frankreich ist Leihmutterschaft verboten. Im Sommer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich in zwei Fällen verpflichtet, Kinder anzuerkennen, die Leihmütter im Ausland ausgetragen haben. Voraussetzung ist, dass ein biologischer Elternteil die französische Staatsbürgerschaft hat. Der Gerichtshof begründete sein Urteil mit dem «Recht auf Identität» und den «höheren Interessen der Kinder».

Gegen Leihmutterschaft
Als Frankreich vor wenigen Jahren die Leihmutterschaft legalisieren wollte, ist eine Kontroverse zwischen feministischen Philosophinnen ausgebrochen. Das Urteil hat diese Diskussion wiederbelebt. Sylviane Agacinski schrieb in «Le Monde», im Namen der Menschenrechte werde die «Vermarktung der Kinder und Frauen» vorangetrieben. Doch Personen seien nach französischem Recht im Unterschied zu Waren nicht verkäuflich. Der Staat habe die Pflicht, Menschen vor sich selber zu schützen. Das gelte für die Leihmutterschaft wie für den Organhandel. Agacinski engagiert sich seit Jahren gegen die Leihmutterschaft, die sie als «Handel mit Bäuchen» bezeichnet. Es gebe kein Recht auf ein Kind.

Für Leihmutterschaft
Elisabeth Badinter vertritt die Gegenposition. Sie ist für die Legalisierung der Leihmutterschaft. Diese sei nicht automatisch eine Form der Entfremdung und Ausbeutung der Frauen. Sie könne auch ein Geschäftsmodell sein. Geregelt werden müssten einzig die Rechte der Leihmütter.
Es sei eine der entscheidenden Einsichten des Feminismus, dass der Mutterinstinkt eine Fiktion sei. Eine angeborene Mutterliebe gebe es nicht. Sie sei ein anerzogenes Gefühl und diene wie das Stillen dazu, Frauen zu unterdrücken.

Ähnliche Argumente zur Prostitution
Ähnlich argumentieren die beiden Feministinnen zur Prostitution. Agacinski begrüsst ein Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen. Männer hätten kein «Recht auf Sex». Badinter lehnt dies strikt ab. Frauen hätten ein Recht darauf, sich zu prostituieren. Sie sollten mit ihrem Körper machen dürfen, was sie wollen.

Leihmutterschaft-Verbot wird aufgeweicht
Leihmutterschaft ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Doch die Rechtssprechung weicht dieses Verbot auf. So hat in der Schweiz das St. Galler Verwaltungsgericht kürzlich zwei Männer als Eltern eines in den USA gezeugten Leihmutter-Kindes anerkannt. Biologischer Vater ist einer der Männer. Wie der Menschenrechtsgerichtshof begründete das Verwaltungsgericht das Urteil mit dem Kindswohl.


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