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Frauenrechtsaktivistinnen fordern ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft. © Av

Indien will Geschäft mit Leihmutterschaft verbieten

/  In Indien sollen nur noch Staatsangehörige Leihmütter engagieren dürfen. Noch offen ist, ob diese bezahlt werden dürfen.

Leihmutterschaft ist in Indien ein weitgehend unreguliertes Milliardengeschäft. Jetzt will die Regierung es mit einem Gesetz einschränken (Assisted Reproductive Technology Bill).
Fünf Jahre Haft
Danach sollen nur noch unfruchtbare, verheiratete indische Paare von einer fremden Frau ein Kind austragen lassen dürfen. Sie müssen alle medizinischen Kosten übernehmen und sich verpflichten, das Kind auch zu akzeptieren, wenn es behindert ist oder das Paar sich vor der Geburt des Kindes trennt. Die Leihmutter muss verheiratet und bereits Mutter eines mindestens drei Jahre alten Kindes sein. Der Staat bestimmt, wer die Technik anwenden darf. Wer keine staatliche Erlaubnis hat, ist raus aus dem Geschäft. Als Höchststrafe für Verstösse drohen fünf Jahre Haft.
Umstrittene Entschädigung
Die Leihmutter soll laut dem Gesetzesentwurf eine Entschädigung erhalten, deren minimale Höhe der Staat festlegt. Allerdings wird dieser Punkt wohl noch geändert: Die Regierung hat kürzlich in einer Erklärung vor dem Höchstgericht versprochen, eine Bezahlung der Leihmutter zu verbieten. Zurzeit erhalten Leihmütter durchschnittlich mehrere tausend Franken, das Mehrfache eines Jahreslohns in der Provinz, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung». Deshalb mangle es nicht an Frauen, die gegen Bezahlung ihren Körper für eine Schwangerschaft zur Verfügung stellen. Diese Frauen handelten aus wirtschaftlicher Not und seien oft ungebildet. Sie würden ihre Rechte und die Risiken des Geschäftes meist nicht kennen. Für die Auftraggeber ist eine Leihmutter in Indien wesentlich günstiger als eine in den USA.
Verbot in Thailand
Im letzten Frühjahr hat Thailand die kommerzielle Leihmutterschaft verboten. Seither dürfen nur noch Staatsangehörige Leihmütter engagieren und zwar ohne direkte Bezahlung für ihre Dienste. Als Höchststrafe für Verstösse gegen das Verbot der kommerziellen Leihmutterschaft drohen zehn Jahre Haft.

Legalisierung geplant
In den meisten europäischen Ländern ist Leihmutterschaft grundsätzlich verboten. Der Trend geht jedoch Richtung Legalisierung der nicht kommerziellen Leihmutterschaft. So plant die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), Leihmutterschaft weltweit zu legalisieren. Die Konferenz, deren Aufgabe es ist, auf internationaler Ebene minimale Standards für das Privatrecht zu definieren, soll Anfang 2016 entscheiden. Frauenrechtsaktivistinnen fordern ein weltweites Verbot der kommerziellen und nicht kommerziellen Leihmutterschaft.


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