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Wegen dieses Auftritts in einer Kathedrale mussten drei «Pussy Riot»-Aktivistinnen ins Gefängnis. © em

Russland muss Aktivistinnen entschädigen

fs /  Russland hat die Meinungsfreiheit von drei Frauenrechtsaktivistinnen verletzt. Ein Gericht hatte sie wegen Kritik an Präsident Wladimir Putin zu Haftstrafen verurteilt.

Drei Mitglieder der feministischen Punk-Band «Pussy Riot» gaben 2012 in der Moskauer Kathedrale eine illegale Kurz-Performance mit dem Refrain «Mutter Gottes, Jungfrau, werde Feministin, vertreibe Putin». Mit dem «Punk-Gebet» wollten die mutigen jungen Frauen auf bedrohte Grundrechte wie Gleichstellung der Geschlechter, Demokratie und Meinungsfreiheit aufmerksam machen und gegen die Wiederwahl von Wladimir Putin zum Präsidenten protestieren. Wenige Tage zuvor hatte der russisch-orthodoxe Patriarch Kyrill I. Anti-Putin-Proteste vor der Präsidentschaftswahl getadelt. Die Aktivistinnen wurden verhaftet und wegen «Rowdytums aus religiösem Hass» zu zwei Jahren Haft verurteilt. Dagegen klagten sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Meinungsfreiheit verletzt
Dieser hat kürzlich entschieden, dass die Verurteilung die Meinungsfreiheit der Aktivistinnen verletzte. Das Gericht habe die Strafen hauptsächlich mit der bunten Kleidung, den Bewegungen und Kraftausdrücken der Aktivistinnen begründet. Den Inhalt des «Punk-Gebetes» habe es nicht beanstandet. Darin werde weder zu Gewalt noch zu Hass aufgerufen, so der Gerichtshof. Nur dies hätte es erlaubt, die Meinungsfreiheit der Frauen zu beschneiden und sie strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

Demütigung
Zudem habe das Gericht die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen unzureichend begründet. Und die Frauen seien während ihres Prozesses gedemütigt worden, da sie in geschlossenen Glaskästen aussagen mussten. Russland muss zwei Aktivistinnen 18’500 Franken (16’000 Euro) Schmerzensgeld und der dritten 5’800 Franken zahlen. Letztere war bereits nach wenigen Monaten frei gelassen worden. Zusätzlich haben alle drei Aktivistinnen Anspruch auf je knapp 14’000 Franken (12’000 Euro) Schadenersatz. Gegen das Urteil können sowohl der russische Staat als auch die «Pussy Riot»-Aktivistinnen bis Mitte Oktober Berufung einlegen. Russland hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Urteile muss es jedoch nicht vollziehen, da in Russland nationales Recht Vorrang hat. Deshalb wird das höchste russische Gericht entscheiden, ob das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes umgesetzt wird. Es bleibt also ungewiss, ob die Aktivistinnen Schmerzensgeld und Schadenersatz erhalten werden.

Performance an Fussball-WM
Die Aktivistinnen von «Pussy Riot» kritisieren seit ihrer Freilassung weiter die Politik des russischen Präsidenten mit künstlerischen Aktionen an öffentlichen Orten. Zuletzt sorgten einige von ihnen am Finale der Fussball-WM in Moskau für Aufregung. In falschen Polizeiuniformen stürmten sie während des Spiels auf das Feld. Sie forderten, politische Debatten in Russland zuzulassen und politische Gefangene freizulassen. In der TV-Übertragung, die vom Weltfussballverband Fifa kontrolliert wird, waren sie nur ganz kurz zu sehen. Die Aktivistinnen wurden festgenommen und im Eilverfahren zu «nur» 15 Tagen Haft verurteilt. In den nächsten drei Jahren dürfen sie in Russland keine Sportveranstaltungen mehr besuchen.


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