Verbote der gleichgeschlechtlichen Ehe gekippt
Die Bundesstaaten Indiana, Utah, Virginia, Wisconsin und Oklahoma hatten Urteile von Bundesberufungsgerichten dem Höchstgericht vorgelegt. Die Vorinstanzen hatten Verbote der gleichgeschlechtlichen Ehe in den Verfassungen dieser Bundesstaaten für diskriminierend und damit für verfassungswidrig erklärt. Diese Urteile sind nun rechtskräftig.
Verbote aufgehoben
Mit dem Entscheid des Höchstgerichtes, auf die Urteile der Vorinstanzen in den fünf Bundesstaaten nicht einzutreten, bleiben diese in Kraft. Es wird erwartet, dass explizite Verbote gleichgeschlechtlicher Ehen auch in weiteren Bundesstaaten aufgehoben werden und Lesben und Schwule auch dort bald heiraten können. In mehreren anderen Bundesstaaten sind gleichgeschlechtliche Ehen explizit erlaubt.
Kein Grundsatzentscheid
Einen Grundsatzentscheid zur gleichgeschlechtlichen Ehe hat das Höchstgericht bisher nicht gefällt. Den jüngsten Nichteintretens-Entscheid hat es nicht begründet. Unausweichlich wird ein Grundsatzentscheid, wenn ein anderes Bundesberufungsgericht ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe als gültig erklären würde. Dann müsste das Höchstgericht Rechtssicherheit schaffen. Über die Gründe für die Zurückhaltung des Gerichtes kann nur spekuliert werden. Eine These ist, dass die konservativen und liberalen Richterinnen und Richter unsicher sind, wie ein Grundsatzentscheid ausfallen würde. Beide Lager spielten deshalb auf Zeit. Andere sprechen von Taktik: Die liberale Richterin Ruth Bader Ginsburg möchte nicht, dass das Höchstgericht vorprescht. Sie begründete dies kürzlich mit dem Urteil für das Recht der Frauen abzutreiben. Dieses sei 1973 zu früh gefallen und das Abtreibungsrecht deshalb bis heute heftig umstritten.
Meinungsumschwung bei Konservativen
In der Bevölkerung ist die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Ehen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 2006 befürworteten erst 33 Prozent die gleichgeschlechtliche Ehe. 2014 ist es bereits eine Mehrheit der Befragten (54 Prozent). Dies geht aus Umfragen des Meinungsforschungsinstituts «Pew Research Center» hervor. Der Kampf gegen die gleichgeschlechtliche Ehe sei beendet, schrieb die «Washington Post». Auch viele Republikaner würden sie nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Kritik am Entscheid des Höchstgerichtes komme deshalb fast nur noch von religiös-fundamentalistischen Gruppen.
Bundesgesetz aufgehoben
Ähnlich verhalten waren die Reaktionen aus dem konservativen Lager, als das Höchstgericht letztes Jahr ein Gesetz auf Bundesebene kippte, das die Ehe als Zusammenschluss von Frau und Mann definierte. Das für verfassungswidrig erklärte Gesetz zum Schutz der Ehe (Defense of Marriage Act) aus dem Jahr 1996 hatte zur Folge, dass nur heterosexuelle Ehepaare bestimmte finanzielle Vorteile zum Beispiel bei Steuern oder Erbgängen erhielten.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine