Blockade gegen Frauenquote für Aufsichtsgremien
Der EU-Ministerrat hat sich nicht auf eine Richtlinie über eine Frauenquote für die nicht geschäftsführenden Aufsichtsgremien (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) börsenkotierter Unternehmen einigen können. Die niederländische Regierung, die Anfang des kommenden Jahres die Ratspräsidentschaft übernehmen wird, hat angekündigt, das Thema nicht wieder aufzunehmen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag ganz zurückzieht.
40-Prozent-Quote
Vor drei Jahren hat die damalige EU-Justizkommissarin Viviane Reding eine 40-Prozent-Frauenquote vorgeschlagen. Bis zum Jahr 2020 sollte der Frauenanteil in den Aufsichtsräten börsenkotierter Unternehmen auf 40 Prozent steigen. Sanktionen sollten die Mitgliedstaaten selber festlegen können. Das Europäische Parlament unterstützte den Vorschlag. Die wechselnden Ratspräsidentschaften weichten ihn in der Folge auf, um auch im Ministerrat die nötige Zustimmung zu erhalten. Zuletzt wurden ausdrücklich abweichende nationale Regeln erlaubt, wie in Deutschland.
Deutsche Regierung uneinig
Trotzdem enthielt sich Deutschland der Stimme. Über eine Frauenquote müsse auf nationaler Ebene entschieden werden, hiess es im Kanzleramt. Die Regierung ist jedoch gespalten. So sagte Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD), eine EU-weite Quotenregelung sei auch im Interesse der deutschen Wirtschaft. Der EU-Vorschlag nehme Rücksicht auf nationale Regelungen. Dass Deutschland sich enthalten habe, sei «eine vertane Chance und aus meiner Sicht ein Fehler». Neben Deutschland blockierten auch Grossbritannien, die Niederlande oder Polen eine Einigung, berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung». Österreich und Italien gehörten zu denjenigen Ländern, welche die Quote unterstützten.
Frauenquote in Deutschland
In Deutschland müssen ab 2016 grosse börsenkotierte Unternehmen bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat mindestens 30 Prozent Frauen wählen. Tun sie dies nicht, bleiben Sitze unbesetzt.
In der Schweiz schlägt die Regierung im Rahmen der Revision des Aktienrechtes für grosse Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte und von 20 Prozent für die Geschäftsleitungen vor. Einzige Sanktion wäre eine Erklärungspflicht: Wer die Quote verfehlt, müsste die Gründe und die umgesetzten und geplanten Massnahmen offen legen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine