Chefinnen scheitern nicht wegen ihres Geschlechts
Ex-Telekom-Personalchef Thomas Sattelberger hatte im Sommer in der «Süddeutschen Zeitung» geschrieben, dass die Schwierigkeiten von Frauen in Chefetagen nicht individuell, sondern strukturell bedingt seien. Er forderte eine Frauenquote nicht nur für die Aufsichtsgremien, sondern auch für die Chefetagen von Unternehmen (Vorständen): «Jeder Statistiker weiss, dass systemisch irgendetwas schief läuft, wenn acht von insgesamt 17 weiblichen Vorständen nach nicht mal der Hälfte ihrer Vorstandsperiode ausscheiden. Neueste Studien zeigen, dass weibliche Vorstände durchschnittlich nach etwa drei Jahren aus ihrem Amt scheiden, während Männer acht Jahre verweilen – und damit fast drei Mal so lang. Ein mit Einzelfällen nicht erklärbares Muster.»
Kurze Amtsdauer auch für Männer
Dieser Analyse widerspricht die Statistikerin Katharina Schüller in der «Unstatistik des Monats». Ursache für die kürzere Verweildauer von Frauen im Top-Management sei nicht ihr Geschlecht, sondern der Quereinstieg und ihre Funktion im Unternehmen: «Einmal davon abgesehen, dass die geringe Beobachtungszahl (8 von insgesamt 17 weiblichen Vorständen) keine gesicherten Aussagen zulässt und statistisch gesehen durchaus reiner Zufall sein könnte, werden bei einer derartigen Gegenüberstellung ‚Äpfel mit Birnen’ verglichen. Insbesondere bleibt bei diesem Vergleich vollkommen unberücksichtigt, dass Frauen weit häufiger als Männer quer einsteigen und das Personalressort verwalten. Diese Kombination ist generell mit niedrigen Verweildauern verbunden, und zwar für Männer wie für Frauen gleichermassen. Betrachtet man alle seit 2007 in den DAX-30-Unternehmen neu berufenen Vorstände (insgesamt 24 Frauen und 209 Männer) und rechnet man diese Faktoren aus den Verweildauern heraus, gibt es zwischen Männern und Frauen keinen Unterschied. Das heisst, es gibt immer noch wenig Frauen unter den Vorständen, doch wie lange sie im Amt bleiben, hat mehr mit dem häufigen Quereinstieg in das Personalressort zu tun als mit dem Geschlecht.»
Quote für Aufsichtsgremien
Auf politischer Ebene ist eine Frauenquote für das Management kein Thema. Hingegen hat die Bundesregierung eine Frauenquote für die Aufsichtsgremien (Aufsichtsräte, Verwaltungsräte) börsennotierter Unternehmen beschlossen. Grosse Unternehmen, die einen Frauenanteil von unter 30 Prozent im Aufsichtsrat haben, müssen in Deutschland ab 2016 bei Neubesetzungen mindestens 30 Prozent Frauen wählen. Tun sie dies nicht, bleiben Sitze unbesetzt. Diese Frauenquote gilt für über 100 Firmen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine