Erwerbsarbeit: 18 Länder diskriminierungsfrei
Dies geht aus einer Studie der Weltbank hervor. Sie hat die Gesetze in 173 Ländern analysiert. Danach haben Frauen nur in 18 Ländern beim Zugang zur Erwerbsarbeit die gleichen Rechte wie Männer: Armenien, Kanada, Dominikanische Republik, Estland, Kosovo, Malta, Mexiko, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Peru, Puerto Rico, Serbien, Slovakei, Spanien, Südafrika, Taiwan und Ungarn. 90 Prozent der untersuchten Länder haben mindestens ein Gesetz, das Frauen diskriminiert. Sie schliessen Frauen beispielsweise von bestimmten Arbeiten aus oder verbieten ihnen Nachtarbeit.
Berufsverbot
In Frankreich beispielsweise dürfen Frauen keine Berufe ausüben, in denen sie mehr als 25 Kilogramm heben müssen. Bei Paketdiensten dürfen sie deshalb nicht arbeiten. In Russland sind Frauen von zahlreichen Arbeitsplätzen bei der Bahn, in der Schiffahrt, im Bergbau und in der Forstwirtschaft ausgeschlossen. In den USA gibt es keinen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Kein Kredit, kein Eigentum
In einigen Ländern ist es für Frauen schwierig bis unmöglich, einen Kredit für ein eigenes Unternehmen zu erhalten. Auch über die Eigentumsrechte diskriminieren
Lesebeispiel: Die Schweiz, Deutschland, Österreich und Italien gehören zu einer Gruppe von Ländern, in denen zwei Gesetze die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Frauen einschränken (Grafik: Guardian).
Länder Frauen beim Zugang zu Arbeitsmöglichkeiten. Die grössten Hindernisse gibt es für Frauen in Ländern des mittleren Ostens. Dort brauchen verheiratete Frauen für eine Erwerbsarbeit oder einen Pass oft die Erlaubnis ihrer Ehemänner. Zu den elf Ländern mit den restriktivsten Gesetzen gehören mehrere Allierte der USA wie Saudiarabien und Jordanien, stellte die «New York Times» fest.
Diskriminierung schadet Volkswirtschaft
Laut Studienleiterin Sarah Iqbal sind Gesetze zwar keine Garantie für die Gleichstellung, aber sie seien der erste Schritt. Sie empfiehlt, die gesetzliche Diskriminierung zu beenden: «Wenn Sie die Hälfte der Bevölkerung daran hindern, erwerbstätig zu sein, reduzieren sie damit das ökonomische Potential entscheidend.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine