Frankreich: Kopftuch-Verbot für privat Angestellte

fs /  Die Angestellte einer privaten Kinderkrippe darf bei der Arbeit kein Kopftuch tragen, wenn das interne Reglement es verbietet.

Private Arbeitgebende dürfen einer Angestellten verbieten, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Dies hat ein Berufungsgericht in Paris entschieden, berichtet «Le Monde». Das Urteil hat in Frankreich erneut eine heftige Debatte darüber ausgelöst, wie weit der Laizismus, das heisst die Trennung von Kirche und Staat, gehen soll. Die Klägerin Fatima Arif will Berufung gegen das Urteil einlegen. Damit wird ihr Fall ein zweites Mal vor das höchste Gericht des Landes kommen.
Die Vizedirektorin der privaten Kinderkrippe «Baby Loup» in Paris wollte nach der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub aus religiösen Gründen während der Arbeit ein Kopftuch tragen. Damit verstiess sie aus Sicht der Krippe gegen das interne Reglement, das die Angestellten zu «philosophischer, politischer und konfessioneller» Neutralität verpflichtet. Für die Vizedirektorin hingegen ist die Religionsfreiheit höher zu gewichten als ein internes Reglement. Sie klagte gegen ihre Entlassung.
Richter sind sich nicht einig
Die ersten Instanzen wiesen ihre Klage mit dem Argument ab, dass die Krippe die Klägerin wegen wiederholter Gehorsamsverweigerung habe entlassen dürfen. Die Sozialkammer des Kassationsgerichtshofs hingegen gab letztes Jahr der Klägerin recht. Ein Kopftuch-Verbot in privaten Unternehmen verstosse gegen die Religionsfreiheit der Angestellten. Der Fall ging zurück an das Berufungsgericht in Paris. Dieses entschied vergangenen Herbst erneut gegen die Vizedirektorin. Sie habe gegen das interne Reglement der Kinderkrippe verstossen. Nun wird der Fall zum zweiten Mal vor das Höchstgericht kommen. Allerdings wird nicht mehr eine Kammer, sondern das Plenum entscheiden.
In Frankreich sind Staat und Kirche grundsätzlich getrennt. Die Frage, wie weit dieser Laizismus gehen soll, löst immer wieder Diskussionen aus. Seit knapp zehn Jahren sind «ostentative religiöse Symbole» an öffentlichen Schulen verboten. Krippen und Kindergärten betrifft dieses Verbot jedoch nicht. Der sozialistische Innenminister Manuel Valls hatte letztes Jahr einen Gesetzesvorschlag gegen dieses «juristische Vakuum» angekündigt.

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