«Frauen hängen in der Teilzeitfalle fest»
Jede vierte Teilzeit beschäftigte Frau in der EU arbeitet wider Willen Teilzeit. Dies geht aus der europäischen Arbeitskräfteerhebung von Eurostat hervor. Sie basiert auf Zahlen für 2016. Als unfreiwillig Teilzeit beschäftigt gilt, wer als Grund für eine Teilzeittätigkeit angibt, keine volle Stelle gefunden zu haben.
Grosse Unterschiede
Die nationalen Unterschiede sind riesig. Im Krisen betroffenen Griechenland möchten 69 Prozent der Teilzeit arbeitenden Frauen lieber eine volle Stelle. Hoch sind diese Anteile auch in Zypern (62 Prozent), Bulgarien, Spanien (je 60 Prozent) und in Italien (59 Prozent). In Österreich (11 Prozent) und Deutschland (10 Prozent) liegen die Anteile der unfreiwillig Teilzeit beschäftigten Frauen deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Am wenigsten unfreiwillig Teilzeitbeschäftigte gibt es in Estland, den Niederlanden, Belgien, Malta und der Türkei (Anteile unter 10 Prozent).
In der Schweiz wollen 8 Prozent der Teilzeit erwerbstätigen Frau lieber eine Vollzeitstelle. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik möchten unterbeschäftigte Frauen mehrheitlich keine Vollzeitstelle sondern ein höheres Teilzeitpensum.
«Passiert ist bisher nichts»
In Deutschland sieht der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung einen gesetzlichen Anspruch auf befristete Teilzeit und spätere Rückkehr in Vollzeit vor. Doch Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der mächtigen Gewerkschaft IG Metall, zweifelt an der Umsetzung. Ein solcher Rechtsanspruch stehe nun zum zweiten Mal in einem Koalitionsvertrag: «Passiert ist bisher nichts, viele Frauen hängen noch immer in der Teilzeitfalle fest. Das ist ein Armutszeugnis.» Wer unfreiwillig in Teilzeit arbeite verdiene weniger und erhalte später auch eine tiefere Rente.
Recht auf Rückkehr in Vollzeit
Die IG Metall errang kürzlich einen Erfolg: Die Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie können ab 2019 ihre Arbeitszeit während einer befristeten Zeit auf bis 28 Stunden pro Woche verringern. Dies steht im neuen Tarifvertrag (Gesamtarbeitsvertrag), den die IG Metall mit den Arbeitgebern ausgehandelt hat.
In Österreich müssen seit zwei Jahren Unternehmen ihre Teilzeitbeschäftigten informieren, wenn eine Vollzeitstelle frei wird.
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keine