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Wer in Frankreich die Frauenquote für den öffentlichen Dienst verfehlt, wird zur Kasse gebeten. © DBB

Hohe Bussen wegen nicht erfüllter Frauenquote

fs /  Frankreich büsst erstmals Behörden, die für Kaderstellen im öffentlichen Dienst zu wenig Frauen neu anstellen.

Das französische Justizministerium muss 60’000 Euro (69’000 Franken) bezahlen und das Verteidigunsministerium 120’000 Euro, berichtet «Le Monde». Drei lokale Behörden müssen insgesamt 240’000 Euro zahlen, weil sie zu wenig Frauen für Kaderstellen anstellten.

Frauenquote für Neueinstellungen
Vor fünf Jahren hatte das französische Parlament beschlossen, schrittweise eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst einzuführen. Seit 2017 ist es soweit: 40 Prozent der neu angestellten Kaderleute müssen Frauen sein. Als Sanktion drohen Geldbussen. Die Frauenquote gilt für etwa 2300 Stellen im Staatsdienst, 1500 Stellen in den Verwaltungen grosser Städte, Departemente und Regionen und 350 Stellen in öffentlichen Spitälern.

Schuldzuweisung
Anne-Sophie Avé vom französischen Verteidigungsministerium rechnete schon letzten Sommer mit einer hohen Busse. Die Frauenquote bei den neu angestellten Kaderleuten liege nur bei 19 Prozent, sagte sie gegenüber der Fachzeitschrift «Acteurs publics». Grund dafür sei, dass zu wenig Frauen sich bewerben. Das Problem liege nicht bei der Behörde, sondern bei den Frauen, die sich nicht für Spitzenpositionen bewerben. Thierry Le Goff vom Ministerium für öffentlichen Dienst sagte gegenüber «Le Monde», die Behörden müssten das Arbeitsumfeld so verändern, dass Frauen Lust auf eine Bewerbung für eine Kaderposition bekommen.

Tiefer Frauenanteil
In Frankreich liegt der Frauenanteil im öffentlichen Dienst nach Angaben des zuständigen Ministeriums bei etwa 62 Prozent. In Kaderstellen liegt dieser Anteil mit 35 Prozent deutlich tiefer. Der Anteil der neu angestellten Kaderfrauen lag 2016 bei 35 Prozent. Im Vergleich zu 2013 ist das nur ein leichter Anstieg um drei Prozent.

Quotenregelungen für private Unternehmen
In Frankreich gilt für grosse private Unternehmen seit 2017 eine Frauenquote von 40 Prozent für die Aufsichtsgremien. Wird die Quote verfehlt, bleibt die Wahl von männlichen Mitgliedern ungültig.

In Deutschland müssen seit 2016 grosse Unternehmen bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent Frauen erreichen. Tun sie dies nicht, bleiben Sitze unbesetzt.

In Österreich ist Anfang dieses Jahres eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent für die Neubesetzung von Aufsichtsratssitzen in Kraft getreten. Das heisst: Wenn ein Mann aus einem Aufsichtsrat zurücktritt, muss seine Nachfolgerin eine Frau sein, bis die Quote erreicht ist. Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt der Aufsichtsratssitz unbesetzt. Die Quotenregelung betrifft börsennotierte Unternehmen und Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden.
In der Schweiz schlägt der Bundesrat (Regierung) für grosse Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte (Aufsichtsgremium) und 20 Prozent für Geschäftsleitungen vor. Wer die Quote verfehlt, müsste jedoch lediglich die Gründe und die umgesetzten und geplanten Massnahmen offen legen. Die Chancen, dass das Parlament diesem zahmen Vorschlag zustimmt, gelten als schlecht.


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