Hortleiterin verliert Job wegen Heirat
Die Leiterin des Kinderhortes in Holzkirchen (Bayern) hatte die Eltern schriftlich informiert, dass sie im Sommer mit ihrer Freundin eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen will. Dies sei mit dem Arbeitsrecht der katholischen Kirche nicht vereinbar. Sie müsse deshalb die Leitung des Hortes abgeben.
Keine Leitungsfunktion nach Heirat
Das Dienstverhältnis werde «im beiderseitigen Einvernehmen» beendet, heisst es in einer Stellungnahme des Caritasverbandes im Erzbistum München-Freising. Das kirchliche Arbeitsrecht schliesse bei eingetragener Lebenspartnerschaft «eine Tätigkeit als Führungskraft vor allem auch im erzieherischen Dienst aus» aus. Bistumssprecher Bernhard Kellner äusserte sich zurückhaltender. Das kirchliche Arbeitsrecht sehe zwar für das leitende Personal besondere Loyalitätsanforderungen vor. Es gebe aber keinen Automatismus. Man spreche «mit jedem einzelnen Betroffenen».
Staat soll seine Regeln durchsetzen
Von «Doppelmoral» spricht Ulrike Gote, religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag und Landtagsvizepräsidentin. Eine lesbische Angestellte sei für die katholische Kirche erst ein Problem, wenn sie sich öffentlich zu ihrer sexuellen Orientierung bekenne, sagte sie gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Das kirchliche Arbeitsrecht müsse diskriminierungsfrei werden und zwar insbesondere in denjenigen Arbeitsbereichen, die grösstenteils der Staat finanziere. «Da kann der Staat sagen: Bitte haltet euch an meine Regeln.» Gote schlägt vor, dass der Staat nur noch Einrichtungen finanziell fördern soll, die arbeitsrechtlich niemanden diskriminieren.
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