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Eine Quote soll in der Schweiz den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien von Unternehmen erhöhen. © DBB

Juristen für Frauenquote

fs /  In der Schweiz schlägt die Regierung eine Frauenquote für grosse Unternehmen vor. Renommierte Juristen äussern sich positiv.

Im Rahmen der Revision des Aktienrechtes schlägt der Bundesrat (Regierung) für grosse Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent für Verwaltungsräte (Aufsichtsgremium) und von 20 Prozent für die Geschäftsleitungen vor. Einzige Sanktion wäre eine Erklärungspflicht: Wer die Quote verfehlt, müsste die Gründe und die umgesetzten und geplanten Massnahmen offen legen.

«Unliberal und unwürdig»
Die Frauenquote, die bald ins Parlament kommt, hat dort schlechte Chancen. Die Gegner sprechen von «Bevormundung» der Unternehmen durch den Staat. Der Vorschlag sei «völlig unnötig», «unliberal» und «unwürdig». Das Label «Quotenfrau» sei nicht im Interesse der Frauen. Frauenquoten würden «ausser Bürokratie» nichts bringen.

«Sorgfältig austariert»
Anderer Meinung sind bürgerliche Aktienrechtsexperten, berichtet der «Tages-Anzeiger». Sie sprachen sich kürzlich an einer Tagung der Universität Zürich zugunsten dieser Frauenquote aus. Rechtsprofessor Hans Caspar von der Crone begründete seine Zustimmung mit dem «verfassungsmässigen Auftrag zur Gleichstellung». Wirtschaftsanwalt Christoph Bühler sprach von einer «sorgfältig austarierten» Vorlage. Für Gaudenz Zindel, Wirtschaftsanwalt und Chefredaktor der «Schweizerischen Juristen-Zeitung», ist es «ein guter Vorschlag». Franziska Tschudi Sauber, Chefin der Firma Wicor, sagte, gesellschaftspolitisch sei der Vorschlag «der beste Kompromiss». An einer guten Durchmischung der Gremien sei jede Firma interessiert.

Frauenquote in Deutschland
In Deutschland müssen seit 2016 grosse Unternehmen bei Neubesetzungen im Aufsichtsrat einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent Frauen erreichen. Tun sie dies nicht, bleiben Sitze unbesetzt.

Frauenquote in Österreich
In Österreich hat sich vor einigen Jahren die Regierung verpflichtet, in Aufsichtsräten von staatsnahen Betrieben bis 2018 eine Frauenquote von 35 Prozent zu erreichen. Betroffen sind Unternehmen, an denen der Staat einen Anteil von mehr als 50 Prozent hält. Die meisten dieser Unternehmen erfüllen mittlerweile die angestrebte 35-Prozent-Quote.
Ab 2018 will die Regierung eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte aller Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden vorschreiben.
Quotenregelungen für Unternehmen gibt es auch in Norwegen, Frankreich, Italien, Spanien, Finnland und den Niederlanden.


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