Kopftuchverbot für Justizangestellte bestätigt
Der Hohe Richter- und Staatsanwaltsrat von Bosnien-Herzegowina hat Ende Januar entschieden, dass das Kopftuchverbot für Justizangestellte nicht aufgehoben wird. Damit hat die Aufsichtsbehörde über die Justiz ihr Urteil vom letzten Herbst bestätigt, berichtet das Online-Portal «Balkan Insight». Hunderte Musliminnen demonstrierten darauf zum wiederholten Mal gegen das Verbot und bezeichneten es als Angriff auf ihre Ehre, Persönlichkeit und Identität. Es verletze das Recht von Musliminnen, ihrer Arbeit nachzugehen.
Verbot aller religiösen Symbole
Der Rat musste auf Antrag des bosnischen Grossmuftis erneut über das Kopftuch-Verbot entscheiden. Milan Tegeltija, Vorsitzender des Rates, begründete das Urteil damit, dass in den Justizinstitutionen nicht nur das Kopftuch, sondern auch alle anderen religiösen Symbole verboten seien. Das Gerichtsgesetz erlaube gewisse Einschränkungen der Religionsfreiheit der Beschäftigten.
Das Verbot geht auf die Zeit der kommunistischen Regierung zurück, als Bosnien ein Teil von Jugoslawien war. In Bosnien sind etwa 40 Prozent der Bevölkerung muslimisch.
Kopftuchverbot ist rechtens
In anderen europäischen Ländern sind vor allem Kopftuchverbote für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verbreitet. Frankreich verbietet allen Angestellten im öffentlichen Dienst, ein Kopftuch zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dieses Verbot Ende letzten Jahres gebilligt. Das Neutralitätsgebot des Staates habe Vorrang vor der Religionsfreiheit, da Frankreich in der Verfassung die strikte Trennung von Kirche und Staat vorschreibe. Das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes lässt den Staaten einen grossen Beurteilungsspielraum.
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keine