Managerinnen machen sich bei Übernahmen bezahlt
Bei Übernahmen und Fusionen sind Managerinnen für Unternehmen und deren Aktionärinnen und Aktionäre von Vorteil. Sie bremsen draufgängerische Geschäftsführer, weil Frauen mehr auf die Rendite schauen. Dies geht aus einer Studie hervor, welche die Fachzeitschrift «Journal of Corporate Finance» online veröffentlicht hat.
Ein Forschungsteam der kanadischen University of British Columbia hat untersucht, wie sich das Geschlecht von Geschäftsleitungsmitgliedern auf Fusionen und Übernahmen auswirkt. Die Finanzfachleute haben die Übernahme-Angebote analysiert, die zwischen 1997 und 2009 die 1500 grössten börsennotierten US-Unternehmen machten (S&P 1500 Index). Das Ergebnis: Die Kosten einer Unternehmensübernahme sinken pro weiblichem Vorstandsmitglied im Durchschnitt um über 15 Prozent. Und: Wenn mehr Frauen mitentscheiden, machen Unternehmen weniger Übernahme-Angebote. Das liegt laut dem Forschungsteam daran, dass Frauen die Tendenz vieler Geschäftsführer, durch Übernahmen Firmenimperien aufzubauen, bremsen.
Managerinnen verlangten bei Investitionen höhere Renditen und seien gegenüber raschen und überteuerten Übernahme-Angeboten zurückhaltend. Das sei gut für die Aktionäre, denn Übernahmen und Fusionen erhöhten den Wert eines Unternehmens nicht automatisch. Co-Studienleiter Kai Li: «Die Besonnenheit der Managerinnen, die Fusionen und Übernahmen verhandeln, wirkt sich positiv auf den Erhalt des Wertes einer Firma aus.»
Fiona Hathorn, Geschäftsführerin der britischen Organisation «Women on Boards», sagte im «Telegraph», Managerinnen seien besonnener, weil sie in der Regel unabhängiger von den anderen Geschäftsleitungsmitgliedern seien. Wer keine Rücksichten nehmen müsse, könne eher Fragen stellen und Vor- und Nachteile eines Geschäftes analysieren.
Die grössere Unabhängigkeit der Managerinnen führt Hathorn darauf zurück, dass Frauen in Geschäftsleitungen immer noch in der Minderheit sind. «Eine Managerin wird wegen ihres Könnens angestellt, nicht weil sie Golf spielen kann.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
Keine