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Bayan Zahran: Die erste Anwältin mit eigener Kanzlei in Saudi-Arabien © zamanalsamt/Flickr/cc

Saudi-Arabien: Junge Anwältin sorgt für Sensation

fs /  Das gab's im stockkonservativen Wüstenstaat noch nie: Mit Bayan Zahran trat erstmals eine Rechtsanwältin im Gericht auf.

Bayan Zahran hatte zuvor als Rechtsberaterin strafrechtliche und familienrechtliche Fälle bearbeitet. Die Zulassung als Anwältin hat sie zusammen mit drei anderen Frauen erst letzten Herbst erhalten. Kurz darauf plädierte sie am allgemeinen Gericht von Dschidda und schrieb damit Geschichte. Anfang dieses Jahres hat Bayan Zahran als erste Frau ihre eigene Kanzlei in Dschidda eröffnet, berichtet «Arab News».
Bayan Zahran will sich insbesondere für die Rechte der Frauen im stockkonservativen Saudi-Arabien engagieren. Für Frauen sei es schwierig, einem Mann ihre Probleme zu schildern, sagte Bayan Zahran. Und männliche Anwälte würden die Probleme der Klägerinnen oft nicht richtig verstehen.
Jahrelanger Kampf für das Recht auf Berufsausübung
Mit dem Auftritt einer Rechtsanwältin vor Gericht ist ein jahrelanger Kampf zu Ende gegangen. Erst seit 2005 dürfen Frauen in Saudi-Arabien Rechtswissenschaft studieren. Die ersten beendeten ihr Studium 2008. Viele verliessen das Land, weil sie nicht Anwältin werden konnten. Bayan Zahran forderte mit der Online-Kampagne «Ich bin Anwältin» die Behörden auf, Anwältinnen das Recht auf Berufsausübung zu gewähren. Vor zwei Jahren erlaubte dies König Abdullah. Doch das Justizministerium blieb lange untätig. Erst letztes Jahr liess es erstmals eine Frau zum Referendariat zu.
Königshaus will Frauen mehr Rechte zugestehen
Saudi-Arabien ist weltweit das Land mit der strengsten Geschlechtertrennung. Zahlreiche Einschränkungen behindern das Alltagsleben von erwachsenen Frauen.
Die Zulassung von Anwältinnen gilt als weiteres Indiz dafür, dass König Abdullah gegen den Widerstand fundamentalistischer Religionsgelehrter den Frauen mehr Rechte zugestehen will. Letztes Jahr hat er erstmals 30 Frauen in den beratenden Schura-Rat berufen. Bereits vor zwei Jahren hat der König Frauen das Wahlrecht für die nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2015 versprochen. Zuletzt haben Frauen das Recht erhalten, ohne Einverständnis eines männlichen Verwandten Anzeige wegen häuslicher Gewalt zu erstatten. Das gilt als Durchbruch: In allen Justizverfahren waren Frauen bisher vom Einverständnis eines männlichen Verwandten abhängig und hatten damit den Status von Minderjährigen.

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