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Wer seine Stelle kurz nach dem Mutterschaftsurlaub verliert, ficht die Kündigung selten vor Gericht an. © iug

Swatch hat zwei junge Mütter diskriminiert

fs /  Ein Schweizer Gericht hat den Uhrenkonzern verurteilt, weil er zwei Mitarbeiterinnen kurz nach dem Mutterschaftsurlaub entlassen hat. Solche Urteile sind selten.

Die beiden Frauen arbeiteten in einer Genfer Filiale der Tochtergesellschaft Swatch Group Les Boutiques SA, welche die Verkaufsstellen für die einzelnen Uhrenmarken der Swatch-Gruppe betreibt. Im Jahr 2020 wurden die beiden Frauen nacheinander kurz nach dem Ende ihres Mutterschaftsurlaubes entlassen. 

Missbräuchliche Kündigungen
Für das Genfer Arbeitsgericht sind beide Kündigungen missbräuchlich, weil sie zeitlich kurz nach Ablauf des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubes erfolgten. Swatch habe zudem ein knappes Jahr zuvor einer dritten Frau kurz nach dem Mutterschaftsurlaub gekündigt. Im betroffenen Team sei nun keine Frau mehr, die zwischen 22 und 40 Jahre alt sei. Eine Diskriminierung sei deshalb «wahrscheinlich». Die Swatch Group muss wegen missbräuchlicher Kündigung beiden Ex-Angestellten eine finanzielle Entschädigung in nicht genannter Höhe zahlen.

Keine Berufung
Swatch hat die beiden Urteile akzeptiert, ohne eine Diskriminierung anzuerkennen: «Wir betonen, dass die beiden Kündigungen nicht im Zusammenhang mit den Schwangerschaften ausgesprochen wurden», sagte Swatch-Sprecherin Petra Romanelli im «Blick». Einer der Frauen habe man gekündigt, weil sie vor der Schwangerschaft oft abwesend gewesen sei. Die andere habe nach ihrer Rückkehr eine Uhr verkauft, die sie nicht hätte verkaufen dürfen. Beides seien ordentliche Kündigungen gewesen. Das Arbeitsgericht sah dies offensichtlich anders.

Hohe Dunkelziffer
Die Gewerkschaft Unia hat die Klägerinnen unterstützt. Sie gibt an, dass eine der Frauen im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft grosse gesundheitliche Probleme gehabt und deshalb oft gefehlt habe. Der anderen Frau habe Swatch immer beste Zeugnisse ausgestellt und sie sogar befördert. Die Kündigung sei für den angegebenen Kündigungsgrund unverhältnismässig. Da sie zudem eine Woche nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubes und der damit einhergehenden Schutzfrist erfolgte, sei der Zusammenhang zwischen der Kündigung und dem Ende des Mutterschaftsurlaubes offensichtlich. 
Laut Unia gibt es eine hohe Dunkelziffer solcher Kündigungen, da die wenigsten Betroffenen eine Kündigung anfechten. Gründe dafür seien eine lange Verfahrensdauer, schlechte Erfolgsaussichten, psychische Belastung und fehlende Energie und Zeit. 

Viele Betroffene, wenig Urteile
Anwältin Céline Moreau, die eine der Ex-Swatch-Mitarbeiterinnen vertreten hat, sagte in «20minutes», dass es vor allem darum gegangen sei, ein Urteil zu erreichen, da es viele Betroffene gebe und die wenigsten deswegen vor Gericht gehen. Laut einer Studie des Büros BASS verliere eine von zehn Frauen nach dem Mutterschaftsurlaub ihre Stelle. Doch seit 2008 seien in den französischsprachigen Kantonen lediglich 16 Klagen wegen missbräuchlicher Kündigung nach dem Mutterschaftsurlaub bis vor Gericht gekommen. Davon seien nur sechs erfolgreich gewesen. 

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