Arbeitgeber sabotieren Lohntransparenz
In Österreich müssen Arbeitgebende seit 2011 in Stelleninseraten Gehaltsangaben machen und Einkommensberichte erstellen, wenn sie dauerhaft mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Allfällige Sanktionen bei Nichteinhalten sind symbolisch. Aus einer Evaluierung im Auftrag des Frauenministeriums geht hervor, dass beide Vorgaben kaum Lohntransparenz herstellen.
Arbeitgebende setzen nur Mindestvorgaben um
Die meisten Unternehmen erstellen mittlerweile die geforderten Einkommensberichte. Damit werden Lohnunterschiede zwar sichtbar, doch bleibt dies meist ohne Folgen. Ein Grund dafür ist, dass die meisten Mitarbeitenden nicht über die Berichte informiert sind. In den Stellenanzeigen werden gesetzeskonform nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt und die Bereitschaft zu Überzahlung genannt, jedoch nicht die effektiv angebotenen Saläre.
Vorgaben verschärfen
Die österreichische Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek schlägt nun vor, die Vorgaben zu verschärfen: Einkommensberichte sollen bereits Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitenden erstellen müssen. Darin sollen die einzelnen Gehaltsbestandteile aufgeschlüsselt werden und die Ergebnisse mit dem Betriebsrat diskutiert werden müssen. In Stelleninseraten soll künftig das Mindest- und das erwartbare Höchstgehalt angegeben werden müssen.
In Österreich ist die Lohnkluft zwischen den Geschlechtern vergleichsweise hoch. Frauen verdienen nach den neusten Zahlen von Eurostat durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer.
Mehr Lohntransparenz
In der Schweiz hat der Bundesrat (Regierung) vorgeschlagen, dass Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten alle drei Jahre die Löhne auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern analysieren und die Analyse veröffentlichen müssen. Wie gross der Lohnunterschied ist, sollen sie allerdings nicht veröffentlichen müssen. Ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt noch nicht vor. Trotzdem attackieren die Arbeitgebenden nun Statistiken und Messmethoden des Bundes.
In Deutschland plant Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) ein «Entgeltgleichheitsgesetz», das Transparenz ins Lohngefüge bringen soll. Alle Angestellten einer Firma sollen erfahren dürfen, wie hoch das Durchschnittsgehalt für eine vergleichbare Tätigkeit innerhalb des Betriebes ist.
In Grossbritannien will die Regierung Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden dazu verpflichten, den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern zu veröffentlichen. Angestellte werden jedoch kaum erkennen können, ob sie persönlich zu wenig verdienen, da die Unternehmen bloss den durchschnittlichen Unterschied im Betrieb veröffentlichen sollen.
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keine