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Primarlehrerin Eliane Voser hat erfolglos gegen ihren tieferen Lohn geklagt. © Telem1

Primarlehrerin scheitert mit Lohnklage

fs /  Behörden dürfen Verwaltungsangestellte besser zahlen als Lehrpersonen. Dies hat das Schweizer Höchstgericht entschieden.

Das Bundesgericht hatte den Fall einer Primarlehrerin aus dem Kanton Aargau zu beurteilen. Diese hatte mit Unterstützung des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes in einem Pilotverfahren geklagt, weil ihre Lohneinstufung im Vergleich zu Staatsangestellten mit gleicher tertiärer Ausbildung geschlechtsdiskriminierend sei.

Primarlehrerin ist Frauenberuf
Das Aargauer Verwaltungsgericht hatte ihre Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Beruf der Primarlehrperson geschlechtsneutral sei. Diese Feststellung kippte vor anderthalb Jahren das Bundesgericht. Mit knapper Mehrheit stellte es damals fest, dass in der Schweiz Primarlehrerin ein Frauenberuf ist. Es wies die Vorinstanz an zu prüfen, ob sich bei der Lohneinstufung der Primarlehrerinnen im Vergleich zu den Staatsangestellten eine geschlechtsspezifische Diskriminierung eingeschlichen hat.

Alle Lehrpersonen betroffen
Das kantonale Verwaltungsgericht kam letztes Jahr zum Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Zwar erhielten Lehrpersonen durchschnittlich knapp zehn Prozent weniger Lohn als Verwaltungsangestellte für gleichwertige Tätigkeiten. Diese Lohndifferenz betreffe aber alle Lehrpersonen und nicht nur jene auf Primarstufe, die mehrheitlich in Frauenhand ist. Eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes liege deshalb nicht vor.

«Politisch motiviertes Urteil»
Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt. Es sei zwar verboten, jemanden aufgrund des Geschlechts zu diskriminieren, heisst es im Urteil. Aber die Behörden dürfen Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen nach unterschiedlichen Systemen entlöhnen, wenn alle Lehrpersonen davon betroffen sind.
Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband kritisiert, das Urteil sei auch politisch motiviert. «Hätten wir recht erhalten, wären auf den Kanton hohe Kosten zugekommen. Und auch in anderen Kantonen wäre eine Lawine losgetreten worden», sagte Präsidentin Elisabeth Abbassi gegenüber der «Aargauer Zeitung». Der Aufwand habe sich trotzdem gelohnt, weil der jahrelange Rechtsstreit in Politik und Verwaltung das Bewusstsein für das Thema Lohndiskriminierung gesteigert habe. Für Klägerin Eliane Voser ist es ein Erfolg, dass das Bundesgericht im Laufe des Verfahrens Primarlehrerin als Frauenberuf anerkannt hat.


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