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Jüngere Kindergärtnerinnen erhalten höhere Löhne als ältere. © cc

Regierung verweigert Kindergärtnerinnen Lohnerhöhung

fs /  In der Schweiz diskriminiert ein Kanton ältere Kindergärtnerinnen. Die Regierung ficht das Urteil an.

Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat Anfang Dezember entschieden, dass der Kanton älteren Kindergärtnerinnen zu tiefe Löhne zahlt. Doch die Kantonsregierung akzeptiert das Urteil nicht und hat Berufung beim Bundesgericht eingelegt. Die Regierung begründet dies mit der «grossen finanziellen Tragweite» und «der Komplexität der Umsetzung».

Uneinheitliche Lohnerhöhungen
Der Regierungsrat hatte 2005 die Löhne jüngerer Kindergärtnerinnen und von Berufseinsteigerinnen um rund 1000 Franken (935 Euro) im Monat angehoben. Ältere Kindergärtnerinnen mussten sich mit einer Lohnerhöhung von 400 Franken (375 Euro) begnügen. Ältere Kindergärtnerinnen warteten in den folgenden Jahren vergeblich darauf, dass ihre Löhne weiter steigen. 2011 forderten schliesslich 24 Betroffene, die teilweise seit Jahrzehnten im Beruf waren, dass ihr Lohn rückwirkend auf 2007 angehoben wird. Doch das kantonale Erziehungsdepartement lehnte die Forderung mit der Begründung ab, dass die Jüngeren vergleichsweise hohe Löhne erhalten. Die Löhne der älteren Kindergärtnerinnen seien nicht diskriminierend und würden deshalb weder gegen die Verfassung noch gegen das Gleichstellungsgesetz verstossen.
Regierung will sparen
Ein Rekurs bei der Regierung blieb erfolglos. Doch im vergangenen Dezember gab das Obergericht den Kindergärtnerinnen Recht. Es forderte die Regierung auf, «diskriminierungsfreie Löhne» festzulegen. Jürg Tanner, Rechtsanwalt der Beschwerdeführerinnen, sagte im «Tages-Anzeiger», er gehe rückwirkend auf zehn Jahre von einer Gesamtforderung von maximal 2 Millionen Franken (1,9 Millionen Euro) aus. Diese finanziellen Folgen seien für den Kanton tragbar. Die bürgerliche Regierung wolle die Löhne nur nicht erhöhen, weil dies gegen ihren harten Sparkurs verstosse, sagt Tanner, der SP-Abgeordneter im Kantonsparlament ist.
Kein 100-Prozent-Lohn
Auch im Kanton Zürich verlangen Kindergärtnerinnen höhere Löhne. Sie erhalten für ein 100-Prozent-Pensum nur 87 Prozent des Lohns ihrer Lohnklasse. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat im vergangenen Herbst ihre Klage abgewiesen. Für die tieferen Löhne gebe es «objektive» Gründe wie die geringere Stundenzahl im Kindergarten. Die Kindergärtnerinnen bringen ihre Klage nun vor das Bundesgericht.

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