Saftige Bussen für tiefere Frauenlöhne
In Frankreich schreibt das Gesetz seit 45 Jahren vor, dass gleiche und gleichwertige Arbeit gleich entlöhnt werden muss. Doch noch immer gibt es einen nicht erklärbaren Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern von durchschnittlich neun Prozent. Präsident Emanuel Macron hatte im Wahlkampf versprochen, diese Lohnkluft endlich zu schliessen. Kürzlich hat Premierminister Édouard Philippe einen Dreijahresplan vorgestellt. Ende April wird Arbeitsministerin Muriel Pénicaud die konkreten Änderungen in einem Gesetz über die berufliche Zukunft öffentlich machen.
Eckpunkte des Gesetzes
- Ab 2019 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Angestellten mit einer speziellen Software, die an das Lohnabrechnungssystem gekoppelt ist, die Gehälter überprüfen. Philippe: «Die Software ist kein Zauberstab, aber sie wird Unterschiede in der Entlohnung zwischen Männern und Frauen offenbaren.» Es gehe darum, den nicht erklärbaren Lohnunterschied für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu eliminieren.
- Die Resultate müssen firmenintern veröffentlicht und den Personalvertretungen mitgeteilt werden. Diese müssen zusammen mit den staatlichen Kontrollbehörden der Betriebe prüfen, ob die Unternehmen richtig gemessen haben.
- Unternehmen haben drei Jahre Zeit, um Lohnunterschiede auszugleichen. Wer dies nicht macht, muss ab 2022 mit einer Geldstrafe von bis zu einem Prozent der Gesamtlohnkosten der Firma rechnen.
- Die staatlichen Betriebskontrollen zur Einhaltung der Lohngleichweit werden vervierfacht.
Lob und Kritik
Der Dachverband der Arbeitgeber (Medef) sprach von einem «typisch französischen Triptychon» aus «Zwang, Kontrollen, Sanktionen». Hingegen begrüssen die Gewerkschaften grundsätzlich den Dreijahresplan, berichtet «20minutes». Die Software vereinheitliche die Messung. Diese mache die Lohnkluft für Angestellte und Arbeitgeber sichtbar. Vieles werde jedoch davon abhängen, ob die Software alle möglichen Diskriminierungsfaktoren berücksichtigen und die betrieblichen Kontrollen tatsächlich markant erhöht werden. Bedauerlich sei, dass kleinere Unternehmen, wo sehr viele Menschen angestellt sind, vom Gesetz nicht betroffen sind.
Arbeitgeber müssen Lohngleichheit beweisen
Weltweit ist Frankreich der zweite Staat, der Arbeitgeber zwingt, gleiche Arbeit gleich zu entlöhnen. In Island müssen Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten seit Anfang dieses Jahres beweisen, dass sie gleiche Löhne für gleiche und gleichwertige Arbeit zahlen.
In Deutschland ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten. Es soll in Betrieben ab 200 Angestellten Transparenz schaffen. Diese können Durchschnittslöhne des anderen Geschlechts erfragen und dann allenfalls Klage erheben.
In der Schweiz verbietet das Gesetz seit über 20 Jahren diskriminierende Löhne. Wegen der Lohnintransparenz ist die Beweislage jedoch schwierig. Klagen enden deshalb oft vorzeitig mit einem Vergleich. Kürzlich hat das Parlament einen äusserst moderaten Gesetzesvorschlag der Regierung auf die lange Bank geschoben. Danach sollen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet werden, alle vier Jahre zu überprüfen, ob ihre Löhne Frauen diskriminieren. Sollte dies der Fall sein, müsste die Firma das Ergebnis ihren Angestellten erklären. Sanktionen sind keine vorgesehen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine