Kopftuch von Richterbank verbannt
Im Bundesland Hessen dürfen Juristinnen in der Ausbildung (Rechtsreferendarinnen), kein Kopftuch tragen, wenn sie auf der Richterbank sitzen oder die Staatsanwaltschaft vertreten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz gekippt (Aktenzeichen: 1 B 1056/17).
Staatliche Neutralität hat Vorrang
Gegen das Kopftuchverbot hatte eine Referendarin per Eilantrag geklagt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte ihrer Klage in erster Instanz recht gegeben. Es begründete seinen Entscheid damit, dass das Verbot das Grundrecht der Religionsfreiheit verletze.
Der Verwaltungsgerichtshof hingegen ist anderer Ansicht und hat dieses Urteil aufgehoben. Es gebe kaum einen Ort, an dem die staatliche Neutralität so wichtig sei wie vor Gericht, heisst es im Urteil. Das Verbot sei schon durch die Möglichkeit gerechtfertigt, dass jemand das Vertrauen in die Neutralität des Gerichts verlieren könnte. Die Grundrechte der Rechtsreferendarin seien zweitrangig. Voraussetzung für ein Kopftuchverbot sei eine ausreichende gesetzliche Grundlage, die es in Hessen gebe. Der Landesgesetzgeber dürfe Regelungen zur Sicherung der staatlichen Neutralität festlegen, wenn er den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachte. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich. Doch die Referendarin, die per Eilantrag geklagt hatte, kann vor der ersten Instanz ein Hauptverfahren verlangen.
Keine Folgen für Ausbildung
Keine Folgen hat das Urteil auf den Abschluss der Ausbildung. Dieser ist möglich, ohne dass die angehende Juristin das Kopftuch ablegt. Allerdings gibt es Einschränkungen in der Praxis. Eine Referendarin mit Kopftuch muss beispielsweise bei Verhandlungen im Zuschauerraum statt auf der Richterbank sitzen und sie darf keine Beweisaufnahmen machen oder Staatsanwältinnen in Sitzungen vertreten.
Kein Konsens
Bundesweit ist das Kopftuch in der juristischen Ausbildung unterschiedlich geregelt. Umstritten ist, ob die staatliche Neutralität Vorrang vor der Religionsfreiheit hat.
In Bayern hat das Verwaltungsgericht Augsburg letztes Jahr anders entschieden und das Kopftuchverbot auf der Richterbank aufgehoben. Es begründete das Urteil damit, dass es in Bayern keine gesetzliche Grundlage gebe für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit.
Baden-Württemberg hat letztes Jahr ein Gesetz angekündigt, das religiöse Kleidungsstücke für Richter und Staatsanwälte ausdrücklich verbietet.
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keine