Behörden verbieten Schülerinnen den Nikab
In Deutschland darf eine Muslimin nicht mit einem Nikab (Ganzkörperverhüllung mit Sehschlitz) den Unterricht eines staatlichen Abendgymnasiums in Osnabrück besuchen. Dies hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und damit einen Entscheid der Schule bestätigt, berichtet die «Hannoversche Allgemeine Zeitung». Die Schule hatte die Zulassung der 18-Jährigen zum Abendgymnasium widerrufen, weil diese im Unterricht den Nikab nicht abnehmen wollte. Die Schülerin, welche sich auf die Religionsfreiheit beruft, kann gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Motive unklar
Die Schülerin mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Familie nach Angaben des Gerichtes aus einem Nachfolgestaat des früheren Jugoslawien stammt, war nicht zur Anhörung erschienen. Laut Gericht war es deshalb nicht möglich, im Gespräch die religiösen Motive der Muslimin herauszufinden. Gegenüber der Schule hatte sich die junge Frau einzig bereit erklärt, dass vor Beginn des Unterrichts eine weibliche Mitarbeiterin der Schule ihre Identität feststellen darf.
Nikab verhindert offene Kommunikation
Die Schule und die Schulbehörde des Landes Niedersachsen argumentierten mit dem staatlichen Bildungsauftrag. Dafür sei eine offene Kommunikation Voraussetzung. Wichtig sei nicht nur das gesprochene Wort, sondern auch die nonverbale Gesichts- und Körpersprache: «Um eine solche Form der Kommunikation zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Gesichter der Schülerinnen und Schüler erkennbar sind.»
Minister wollen Verbot
Bundesweit haben Schulen, Schulbehörden und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bisher keine einheitliche Position zum Umgang mit Schülerinnen, die ihr Gesicht verhüllen, berichtet die «Deutsche Welle». Die CDU-Innenminister der Bundesländer haben sich kürzlich für ein explizites Verbot von Nikab und Burka in deutschen Schulen, Universitäten, Kitas, Gerichten, Ämtern, im Strassenverkehr und bei Demonstrationen ausgesprochen.
Leitfaden für Schulen
Im Unterschied zu Nikab und Burka dürfen muslimische Schülerinnen an deutschen Schulen ein Kopftuch tragen. In der Schweiz ist die Rechtslage ähnlich. Zu Beginn des neuen Schuljahres hat der Kanton Genf einen Leitfaden für öffentliche Schulen veröffentlicht, berichtet «Le Temps». Genf ist ein laizistischer Kanton mit strikter Trennung von Staat und Religion. Der Leitfaden hält unter anderem fest, dass Schülerinnen mit dem Kopftuch den Unterricht besuchen dürfen. Nikab und Burka hingegen sind nicht erlaubt. Das Gesicht muss unbedeckt bleiben.
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