Entschädigung für missbrauchte Schülerin
Das Bundesland Rheinland-Pfalz zahlt einer ehemaligen Schülerin, die von einem Vertretungslehrer missbraucht worden ist, eine Entschädigung. Man wolle ihr damit «weitere gerichtliche Auseinandersetzungen» ersparen, sagte Dagmar Barzen, Präsidentin der für die Schulaufsicht zuständigen Landesbehörde gegenüber der «Welt». Über die Höhe des Schadenersatzes sei Stillschweigen vereinbart worden.
Der Lehrer hatte mehrmals Sex mit einer zur Tatzeit 14-jährigen Schülerin. Das Oberlandesgericht in Koblenz sprach ihn Ende 2011 vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einer Schutzbefohlenen frei. Das Gericht begründete sein umstrittenes Urteil damit, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem damals 32 Jahre alten Lehrer und der Schülerin bestanden habe, weil er nur ihr Vertretungslehrer war. Zudem habe das Mädchen in den Sex eingewilligt.
Eine Schadenersatzklage der jungen Frau gegen den Lehrer in der Höhe von insgesamt 35’000 Euro (43’000 Franken) lehnte das Landgericht Koblenz Ende 2012 ab.
Unterrichtsverbot nach sexueller Anmache über Facebook
Der strafrechtliche Freispruch des Lehrers stiess bundesweit auf Unverständnis. Rheinland-Pfalz hat mittlerweile Lehrern den Sex mit Schülerinnen grundsätzlich verboten: «Sexuelle Kontakte zwischen Lehrkräften und Schülerinnen oder Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag unvereinbar und daher unzulässig», heisst es neu im Gesetz.
In Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden, dass das Unterrichtsverbot für einen Lehrer, der über Facebook eine seiner Schülerinnen um Sex bat, nicht unverhältnismässig ist. Körperlicher Sex sei nicht Voraussetzung für ein solches Verbot und die Entlassung aus dem Beamtendienst. Es genügten bereits verbale sexuelle Kontakte mit einer Schülerin. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig (Aktenzeichen: 1 L 251/13).
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Keine