Gericht billigt Kopftuchverbot für Lehrerinnen
Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in Berlin unterrichten. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin in erster Instanz entschieden.
Neutralitätsgesetz
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sichtbare religiöse Symbole zu tragen. Das Land Berlin hatte die Klägerin Anfang 2017 als Lehrerin an einer Grundschule eingestellt. Sie gab damals an, das Gesetz zu kennen. Trotzdem erschien sie am ersten Arbeitstag mit Kopftuch an der Grundschule. Sie wurde deshalb umgehend versetzt.
Rechtmässige Versetzung
Laut dem Arbeitsgericht war die Versetzung rechtmässig. Das Kopftuchverbot an der Grundschule basiere auf dem Berliner Neutralitätsgesetz, sagte der zuständige Richter Arne Boyer. «Eine unerlaubte Benachteiligung der Klägerin wegen ihrer Religion liegt nicht vor.» Bisher gebe es keinen Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungswidrig sei.
Klägerin entschädigt
In einem anderen Fall hat das Berliner Landesarbeitsgericht letztes Jahr in zweiter Instanz ein ähnliches Urteil des Arbeitsgerichtes aufgehoben und einer Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung zugesprochen. Das Land Berlin hat dieses Urteil nicht angefochten und die Klägerin mittlerweile entschädigt. Das Landesarbeitsgericht begründete seinen Entscheid mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
Pauschales Verbot ist verfassungswidrig
Dieses hatte vor drei Jahren in einem Fall aus Nordrhein-Westfalen entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verfassungswidrig ist. Es verstosse gegen die Glaubensfreiheit. Ein Kopftuchverbot sei nur in Einzelfällen gerechtfertigt, wenn die staatliche Neutralität oder der Schulfriede gefährdet sei. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Berliner Neutralitätsgesetz gibt es bisher nicht.
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keine