Ohne Schwimmunterricht keine Einbürgerung
Vor zwei Jahren hat die Bürgergemeinde Basel zwei Mädchen die Einbürgerung verweigert, weil sie nicht am obligatorischen koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen wollten. Damit verstiessen sie gegen die Schulpflicht, hiess es zur Begrüundung. Der Entscheid galt als Präzedenzfall. Mit dem revidierten Bürgerrechtsgesetz, das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, gilt diese Regelung nun für die ganze Schweiz.
Vorrang für Schulpflicht
Danach müssen einbürgerungswillige Jugendliche die Werte der Bundesverfassung respektieren. Laut der Verordnung zum Gesetz gehört dazu die Pflicht zum Schulbesuch und damit die Teilnahme am obligatorischen Schwimmunterricht. Schulische Pflichten hätten «grundsätzlich Vorrang» vor der Beachtung religiöser Gebote einzelner Bevölkerungsteile, sagte Lukas Rieder, Sprecher des Staatssekretariats für Migration, gegenüber der «SonntagsZeitung». Wenn einbürgerungswillige Eltern ihren Kindern die Teilnahme am obligatorischen Schwimmunterricht verbieten, könne das ein Indiz für eine ungenügende Integration sein. Von der neuen Regelung betroffen sind fundamentalistische Jugendliche verschiedener Glaubensrichtungen.
Grundsatzurteil des Bundesgerichtes
Vor knapp zehn Jahren hatte das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die in der Verfassung verankerten Grundsätze der Schulpflicht und der Gleichberechtigung wichtiger als die ebenfalls in der Verfassung verankerte Glaubensfreiheit sind. Kinder zur Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht zu verpflichten, hält das Höchstgericht seither nicht mehr für einen unzumutbaren Eingriff in die Religionsfreiheit
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keine