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Diese 14-jährige Tochter des Bosniers darf nicht am Schwimmunterricht teilnehmen. © SRF

Schwimm-Verbot für Tochter bestraft

fs /  Unter Berufung auf die Scharia untersagt ein Fundamentalist seiner Tochter die Teilnahme am Schwimmunterricht. Die Behörden tolerieren dies nicht.

In der Schweiz verbietet ein Bosnier seiner 14-jährigen Tochter, am Schwimmunterricht teilzunehmen. Selbst unter einem nassen Ganzkörper-Badeanzug könne man ihre «Körperlinien» sehen, sagt er. Die zuständigen Behörden in St. Margrethen haben ihm nun eine viermonatige, unbedingte Haftstrafe auferlegt. Dagegen hat der bekennende Salafist Berufung eingelegt, berichtet der öffentlich-rechtliche TV-Sender SRF.

Kontroverse mit Behörden
Der Vater wirft den Behörden vor, keine Lösung mit ihm gesucht zu haben. Man habe ihn gleich als Salafisten hingestellt. Dieser Darstellung widersprechen die Behörden. Man habe das Gespräch gesucht, doch der Bosnier habe nicht von seinem fundamentalistischen Glauben abrücken wollen, sagen Schulratspräsident Roger Trösch und der parteilose Gemeindepräsident Reto Friedauer im SRF. Friedauer: «Er stellt die Scharia über unsere Rechtsordnung, verweigert die Zusammenarbeit mit weiblichen Lehrpersonen und kann wegen seines Glaubens nicht erwerbstätig sein. Das ist eine Grundhaltung, die der Staat nicht schützen darf.» Schliesslich hat die Schule Anzeige erstattet wegen wiederholter und mehrfacher Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen.

Geringe Erfolgschancen
Der Bosnier hat bereits früher national für Schlagzeilen gesorgt, weil er seine Tochter nur mit Kopftuch in die Schule schickte. In letzter Instanz entschied das Bundesgericht Ende letzten Jahres zugunsten des Vaters. Das Verbot der Schule St. Margrethen verstosse gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Hingegen gelten die Erfolgschancen für die Berufung des Bosniers gegen die Haftstrafe wegen des Schwimmunterrichts als gering. Vor einigen Jahren hat das schweizerische Höchstgericht in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass muslimische Eltern ihre Kinder nicht unter Berufung auf die Religionsfreiheit vom Schwimmunterricht dispensieren lassen können.
In Deutschland hat das Bundesverwaltungsgericht zweieinhalb Jahren entschieden, dass muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen müssen, wenn sie dabei einen Ganzkörper-Badeanzug (Burkini) tragen dürfen.


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