Kontroverse um Kopftuch an Universitäten

/  In Frankreich hat sich ein Professor geweigert, eine Studentin mit Kopftuch zu unterrichten. Dies hat eine Kontroverse ausgelöst.

An öffentlichen Schulen ist das Kopftuch in Frankreich verboten, nicht aber an den Universitäten. Diese können selber entscheiden, ob sie das Kopftuch tolerieren. Nach den Anschlägen gegen «Charlie Hebdo» hatte sich ein Professor an einer Universität in Paris geweigert, seine Vorlesung zu halten, weil eine Studentin mit Kopftuch anwesend war. Er wurde suspendiert. Darauf entbrannte eine Debatte über das Kopftuch an Universitäten.
Pro und Kontra Verbot an Universitäten
Befürworter eines Verbotes argumentieren, die Trennung von Kirche und Staat (Laizität) sei ein Grundprinzip des französischen Staates. Dieses dürfe nicht ausgehöhlt werden. Deshalb dürfe der Staat es nicht einzelnen Rektoren von Universitäten überlassen, wie weit die Laizität in ihrer Institution gehen soll.
Die Gegner eines Verbotes argumentieren, es schränke die individuelle Freiheit der Frauen ein und schüre Hass und Fanatismus. Wichtiger als ein Kopftuchverbot seien für Studentinnen griffige Massnahmen gegen sexuelle Belästigung an Universitäten, gute Wohn- und Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Gesundheitsberatung, heisst es in einer Petition.
Kontroverse in Parteien
Das Kopftuch an Universitäten ist auch innerhalb der grossen Parteien umstritten. Pascale Boistard, Staatssekretärin für Frauenrechte, hat sich in einem Interview gegen das Kopftuch an Universitäten ausgesprochen. Doch Präsident Francois Hollande und Premierminister Manuel Valls wollen nichts von einem Verbot wissen, berichtet die «Libération». Das Kopftuch sei an den Universitäten bisher kein Problem.
Auch in der Oppositionspartei UMP ist das Thema umstritten. Der konservative Abgeordnete Eric Ciotti hat Anfang Februar einen Gesetzesentwurf für ein Verbot eingereicht. Parteipräsident Nicolas Sarkozy soll ihn unterstützen. Doch die früheren Premierminister Alain Juppé und Francois Fillon sind gegen ein Kopftuchverbot an Universitäten.
Kopftuchverbot verfassungswidrig
Europaweit sind Kopftuchverbote für Schülerinnen seltener als für Lehrerinnen. Frankreich geht mit dem Verbot an öffentlichen Schulen für Schülerinnen und Lehrerinnen am weitesten. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verfassungswidrig ist. Es verstosse gegen die Glaubensfreiheit. Ein Kopftuchverbot sei nur bei einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens verfassungskonform. Das Urteil betrifft Nordrhein-Westfalen. Es zwingt jedoch auch andere Bundesländer mit pauschalen Kopftuchverboten, ihre Schulgesetze zu ändern.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

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