Talent macht Fussballerinnen verdächtig
Die zwei 11-jährigen Mädchen gehören dem Team an, welches das Turnier der Mädchenmannschaften im schwedischen Åhus gewonnen hat. Die Anschuldigungen kamen von Trainern, Eltern und Fans der gegnerischen Teams. Einer machte während der Siegerehrung demonstrativ Fotos der beiden Mädchen.
Mädchen direkt konfrontiert
Das «Helsingborgs Dagblad» machte den Vorfall öffentlich. Solche Beschuldigungen gebe es immer wieder. Die direkte Konfrontation junger Mädchen mit Zweifeln an ihrem Geschlecht sei jedoch bisher einmalig. Die Zeitung «Sydsvenskan» berichtete von Mädchen, die mit dem Fussball aufgehört haben, weil sie keine Lust mehr hatten, ihren Pass immer griffbereit haben zu müssen. Es sei inakzeptabel, «dass Erwachsene elfjährige Mädchen mobben und attackieren. Egal ob im Fussball oder anderswo.»
Beschwerde gegen Trainer
Stefan Kullander, Trainer der beiden Mädchen, spricht von einem Skandal. Er habe den Trainern der gegnerischen Mannschaften versichert, die beiden seien Mädchen. Trotzdem hätten Betreuer, Eltern und Fans keine Ruhe gegeben und die Mädchen aufgefordert, ihr Geschlecht zu beweisen. Stefan Kullander hat schriftlich Beschwerde eingereicht. Den Trainern der gegnerischen Mannschaften droht die Suspendierung. Die Mutter eines der beiden Mädchen sagte gegenüber dem «Helsingborgs Dagblad», sie sei erleichtert, dass die Vorkommnisse nun untersucht werden.
Bedrohung für Jungen
Pia Sundhage, Trainerin der schwedischen Frauenfussball-Nationalmannschaft, kritisiert die Vorfälle scharf. Es sei traurig, dass Fussballerinnen auch im Jahr 2014 aufgrund ihres Äusseren beurteilt würden und es bestimmte Erwartungen bezüglich ihrer Fähigkeiten gebe. Aage Radmann, Sportwissenschaftler an der Universität Malmö, führt das Mobbing auf die fussballerischen Fähigkeiten der Mädchen zurück. «Das grosse Problem scheint, dass sich Jungen und Männer bedroht fühlen, wenn Mädchen besser spielen als Jungen. Es ist nicht nur eine Frage von Geschlechtern, sondern auch von Fähigkeiten.»
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine