Mildere Strafe für betrunkenen Vergewaltiger
Der Mann hatte seine Ehefrau wiederholt vergewaltigt und war deshalb von den Vorinstanzen verurteilt worden. Das Strafmass wurde bisher nicht veröffentlicht. Gegen die Urteile legte der Mann jeweils Berufung ein. Mit dem Argument, dass er bei den Taten betrunken war, verlangte er mildernde Umstände. Erst der Kassationsgerichtshof hat ihm nun recht gegeben. Wegen des Alkoholkonsums müsse die Strafe geringer ausfallen. Die Vorinstanz muss jetzt den Fall erneut beurteilen (Aktenzeichen: 39445/14 / 25.9.2014).
Heftige Kritik
Das Urteil löste in Italien eine Welle der Empörung aus. Vertreterinnen von Frauenorganisationen sagten, die obersten Richter schützten die Täter und nicht die Opfer. Das Urteil sei einerseits eine Einladung für Täter. Anderseits könne es Gewaltopfer abschrecken, ihre Peiniger anzuzeigen. Alessandra Mussolini (Forza Italia) sagte, eine Vergewaltigung sei eine Vergewaltigung. Dafür könne es keine mildernden Umstände geben. Valeria Fedeli (Partito Democratico), Vizepräsidentin des Senats, sagte, das Urteil komme «erneuter Gewalt» gleich.
Schon früher umstrittene Urteile
Die Kassationsrichter werden nicht zum ersten Mal wegen eines Vergewaltigungs-Urteils scharf kritisiert. 2006 reduzierten sie die Strafe für einen Vergewaltiger, weil das zur Tatzeit 14 Jahre alte Opfer nicht mehr Jungfrau war. Die Höchstrichter befanden, dass die Schäden durch sexuelle Gewalt geringer seien, wenn das Opfer vor seiner Vergewaltigung bereits Sex hatte. 1999 hatte der Kassationsgerichtshof für landesweite Empörung gesorgt, weil er entschied, dass eine Frau in knallengen Jeans nicht vergewaltigt werden könne, da sie beim Ausziehen der Hose mithelfen müsse.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine