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Für Jennifer Lawrence sind ohne Einwilligung veröffentlichte Nacktbilder «sexueller Missbrauch». © cc

Haftstrafe für Rache-Pornos

fs /  Wer in Grossbritannien intime Aufnahmen ohne das Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht, muss neu mit einer Strafe von bis zu zwei Jahren Haft rechnen.

Das sieht das neue «Criminal Justice and Courts»-Gesetz vor, das zurzeit dem Parlament vorliegt, berichtet die BBC. Danach ist es verboten, ohne Einwilligung der Abgebildeten «Fotos oder Filmaufnahmen von Personen bei sexuellen Handlungen, in sexueller Darstellung oder mit entblössten Genitalien» zu veröffentlichen, sei es online, physisch als Ausdruck oder auf einem Speichermedium.
Vor allem Frauen betroffen
Betroffen von «Rache-Pornos» sind mehrheitlich Frauen. Nach der Trennung veröffentlichen ihre Ex-Partner ohne Einwilligung Fotos und Filme, die einst in gegenseitigem Einvernehmen in intimen Situationen entstanden sind. Das ausdrückliche Verbot, Bilder ohne Einwilligung der Abgebildeten zu veröffentlichen, solle den Opfern signalisieren, dass der Gesetzgeber auf ihrer Seite stehe, sagte der britische Justizminister Chris Grayling.
«Sexueller Missbrauch»
Als kürzlich private Nacktbilder von prominenten Frauen im Internet auftauchten, sprach die Schauspielerin und Oscar-Preisträgerin Jennifer Lawrence von «sexuellem Missbrauch». Ein Hacker hatte Nacktfotos aus dem Online-Speicherdienst iCloud von Apple gestohlen und ins Internet gestellt. Lawrence war mit 121 veröffentlichten Bildern das Hauptopfer. «Es ist mein Körper, und ich sollte selbst über diese Bilder entscheiden dürfen», sagte Lawrence der Zeitschrift «Vanity Fair». Der Hacker habe die betroffenen Frauen zu Sexobjekten gemacht, weil er sie unfreiwillig vorgeführt habe, kommentierte die «Neue Zürcher Zeitung»: «Das Bild weiblicher Verfügbarkeit wird lebendig gehalten und im Netz verewigt.»

Umstrittene Verbote
In den USA haben mehrere Bundesstaaten Rache-Pornos verboten. In Kalifornien beispielsweise droht eine Höchststrafe von sechs Monaten und eine Geldbusse von bis zu 1000 US-Dollar (830 Euro, 980 Franken). Die Verbote sind umstritten. Gegner wie die amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU sind der Ansicht, dass solche Gesetze gegen die Meinungsfreiheit verstossen. Rache-Pornos könnten mit bereits vorhandenen Straftatbeständen wie Erpressung und Unzucht verfolgt werden.
In Deutschland können Betroffene eine Einstweilige Verfügung beantragen, schreibt die «Süddeutsche Zeitung». Bis diese in Kraft ist, seien die Bilder im Internet jedoch schon weit verbreitet. «Rache-Pornos» könnten auch als «Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen» eingeklagt werden. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine maximal einjährige Haftstrafe. Opfer können zudem vom Täter Schmerzensgeld verlangen.
In Österreich will die Regierung Cybermobbing zum Straftatbestand machen. Als Höchststrafe droht laut dem Gesetzesentwurf ein Jahr Haft.


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