Kosmetikerin soll Opfer häuslicher Gewalt unterstützen
Im US-Bundesstaat Illinois sollen Beschäftigte in der Schönheitsbranche wie Friseurinnen, Friseure, Kosmetikerinnen und Mitarbeitende in Nagelstudios auf Anzeichen von körperlicher Gewalt bei ihren Kundinnen achten. Betroffene sollen sie auf Hilfsangebote hinweisen. Eine Meldepflicht an die Behörden gibt es nicht. Ein entsprechendes Gesetz ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.
Obligatorischer Kurs
Die rund 88’000 Mitarbeitenden in der Schönheitsbranche müssen neu alle zwei Jahre einen einstündigen Kurs absolvieren, um zu lernen, wie man Anzeichen häuslicher Gewalt erkennt. Dabei geht es vor allem um unsichtbare Formen wie psychische Gewalt. Wer diesen Kurs nicht besucht, verliert die Berufslizenz.
Keine Meldepflicht
Initiiert hat das Gesetz die Organisation «Chicago Says No More», die sich gegen häusliche Gewalt engagiert. Der Berufsverband «Cosmetologists Chicago» wurde von Anfang an beigezogen und setzte durch, dass es keine Meldepflicht gibt. Eine solche hätte die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, sagte Sprecherin Vi Nelson in der «New York Times». Die demokratische Abgeordnete Franes Hurley sagte, zwischen den Mitarbeitenden in der Schönheitsbranche und ihren Kundinnen entwickle sich mit der Zeit ein Vertrauensverhältnis. Deshalb seien sie geeignete Ansprechpersonen. «Man geht über Jahre immer zur selben Person. Da kann einiges auffallen.»
Pilotprojekt
Illinois beschreitet laut «Chicago Says No More» mit dem Gesetz in den USA Neuland. In Grossbritannien läuft seit letztem Jahr das Pilotprojekt «Ask Me» (Frag mich) der «Women’s Aid Federation of England» (Women’s Aid). In zweitägigen Kursen lernen Kontaktpersonen wie Friseurinnen, Pfarrer, Gemeindeangestellte und Einzelhändler, Frauen in missbräuchlichen Beziehungen zu erkennen und zu unterstützen. Geschäfte, die an dem Projekt teilnehmen, signalisieren dies mit einem Kleber am Eingang. Falls das Projekt erfolgreich ist, soll es landesweit umgesetzt werden.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine