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Die Schweizer Regierung will Gewalt gegen Frauen strenger ahnden. © EU

Mindeststrafe für Vergewaltigung verdoppelt

fs /  In der Schweiz sollen Vergewaltiger härter bestraft und Opfer häuslicher Gewalt besser geschützt werden.

Der Bundesrat (Regierung) schlägt im Rahmen seines Vorschlags zur Harmonisierung der Strafmasse dem Parlament vor, die Mindeststrafe für Vergewaltigung von einem auf zwei Jahre Haft zu erhöhen. Eine bedingte Strafe soll neu nur noch teilweise möglich sein: Ein Vergewaltiger soll mindestens sechs Monate ins Gefängnis müssen.

Breitere Definition
Die Regierung will zudem den Tatbestand der Vergewaltigung geschlechtsneutral und breiter definieren. Neu soll er auch für «beischlafähnliche Handlungen» gelten. Zurzeit gelten erzwungener Oral- und Analverkehr als sexuelle Nötigung, die milder bestraft wird als Vergewaltigung.

Opfer häuslicher Gewalt besser schützen
Bereits letzten Herbst schlug die Regierung Massnahmen vor, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Danach sollen die Behörden Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt nur noch sistieren und später einstellen dürfen, wenn dies die Situation des Opfers verbessert. Die Verantwortung soll bei den Behörden liegen, die neben dem Willen des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen müssen.
Nach geltendem Recht muss die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen häuslicher Gewalt sistieren und später einstellen, wenn das Opfer dies verlangt. Das ist häufig der Fall: Je nach Kanton werden 53 bis 92 Prozent der Verfahren wegen häuslicher Gewalt eingestellt. Fachstellen und Frauenhäuser fordern seit langem, die Einstellung von solchen Strafverfahren nicht mehr allein vom Willen der Opfer abhängig zu machen, da diese vom Täter unter Druck gesetzt werden können.

Kontaktverbote überwachen
Der Bundesrat schlägt weitere Massnahmen vor, um Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser zu schützen. So sollen beispielsweise Gerichte neu anordnen können, dass Rayon- und Kontaktverbote mit elektronischen Fuss- oder Armbändern überwacht werden können. Die Aufzeichnung der Aufenthaltsorte soll allerdings lediglich die Beweisführung erleichtern. Die Behörden würden also nicht live überprüfen, ob Täter Kontaktverbote einhalten. Damit gäbe es auch keine sofortige Intervention, falls ein Täter ein Verbot missachtet.


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