Umfassenderes Betretungsverbot für Gewalttäter

fs /  Kinder sollen vor häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Nicht nur zu Hause, sondern auch in schulischen Einrichtungen.

Österreich will in Fällen häuslicher Gewalt Kinder besser schützen. Deshalb soll die Polizei Tätern nicht nur verbieten können, die Familienwohnung zu betreten, sondern auch Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Bei Missachtung des Betretungsverbotes sollen sie festgenommen werden können, bevor etwas geschieht. Eine entsprechende Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes schlägt die Regierung vor. Es wird erwartet, dass das Parlament ihr noch vor der Sommerpause zustimmt, schreibt die «Presse».
Anlass für die geplante Verschärfung des Gesetzes ist der Fall eines Vaters, der letztes Jahr seinen Sohn in einer Volksschule in St. Pölten erschossen hat. Zurzeit darf die Polizei bei häuslicher Gewalt einen Täter nur aus der Familienwohnung wegweisen und ihm für diese den Zutritt untersagen. Ein solches Betretungsverbot galt für den Vater aus St. Pölten. Mit dem neuen Gesetz kann die Polizei bei einem Einsatz in einer Wohnung einem Täter auch den Zutritt zu einer Schule oder einer Kinderbetreuungseinrichtung verbieten. Diese werden über das Verbot informiert, wenn der erziehungsberechtigte Elternteil damit einverstanden ist.
Um eine mögliche Gefahr für das Kind oder die Kinder besser einschätzen zu können, erhält die Polizei eine standardisierte Checkliste. Diese empfiehlt situationsabhängig unterschiedliche Strategien des Eingreifens. Neu kann die Polizei beim Verdacht der Gewalt gegen Kinder neben Opferschutzeinrichtungen auch die Jugendwohlfahrt einschalten. Diese muss sich sofort um den Fall kümmern.
In Deutschland und in der Schweiz sind die Betretungsverbote auf Landes- oder Kantonsebene geregelt. Sie gelten für die Familienwohnung und in einigen Fällen auch für weitere Örtlichkeiten, an denen sich ein erwachsenes Opfer unausweichlich aufhalten muss. Dazu gehören etwa der Arbeitsort und Kinderbetreuungseinrichtungen.


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