Dauerkonflikt rechtfertigt Sorgerechts-Entzug
Seit gut einem Jahr ist in der Schweiz das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall. Danach behalten zerstrittene Eltern unabhängig vom Zivilstand nach der Trennung automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein gravierender Dauerkonflikt unter den Eltern ausreicht, um das Sorgerecht einem Elternteil allein zuzusprechen.
Streit um Alltags- und Erziehungsfragen
Das Höchstgericht hatte den Fall unverheirateter Eltern zu beurteilen. Diese waren nach der Trennung grundsätzlich uneinig über Alltags- und Erziehungsfragen. Einig waren sie einzig über das Besuchsrecht des Vaters. Die Vorinstanz, das Zürcher Obergericht, hatte die alleinige Sorge der Mutter zugeteilt, die das Kind hauptsächlich betreut. Gegen diesen Entscheid legte der Vater Berufung ein. Ein gravierender Dauerkonflikt reiche nicht, um ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Kindeswohl entscheidend
Laut dem Bundesgericht hat der Gesetzgeber keine klaren Kriterien für die Zuteilung des alleinigen Sorgerechtes festgelegt. Das Höchstgericht definierte nun das Kindeswohl als wichtigstes Kriterium. Wenn ein «schwerwiegender Dauerkonflikt oder eine anhaltende Kommunikationsunfähigkeit der Eltern» ein Kind belasten, könne die Zuteilung des Sorgerechtes an einen Elternteil die beste Lösung sein. Ein Richter war anderer Ansicht. Das Urteil lasse zehn Jahre Gesetzesarbeit zur Makulatur werden, kritisierte er. Die «Neue Zürcher Zeitung» kommentierte, dass bei hoffnungslos zerstrittenen Eltern nun wie vor der Gesetzesrevision häufig die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten werde. Das Sorgerecht rücke damit «deutlich näher an die Realität heran».
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keine