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Diese Zeugin hat erst in zweiter Instanz unverhüllt ausgesagt. © cc

Zeugin zeigt ihr Gesicht doch noch

fs /  Eine Muslimin hat erstmals unverhüllt vor Gericht ausgesagt. Dieses hatte zuvor klar gemacht, dass es die Regeln des Rechtsstaates durchsetzen wird.

In Deutschland hat ein Richter des Amtsgerichtes München letzten Herbst bundesweit für Empörung gesorgt. Er hatte es einer strenggläubigen Muslimin gestattet, vermummt auszusagen. Amira B. wollte damals auch auf richterliche Aufforderung ihr Gesicht nicht zeigen. Sie wirft dem Angeklagten vor, sie beleidigt zu haben. Der Richter sprach diesen frei, da Aussage gegen Aussage stand. Er begründete den Freispruch unter anderem damit, dass er die Glaubwürdigkeit der Zeugin nicht habe beurteilen können, da er weder ihr Gesicht noch ihre Mimik sah. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Drohung mit «prozessualen Massnahmen»
Vor der Berufungsverhandlung hatte das Landgericht München klar gemacht, dass es «prozessuale Massnahmen» ergreifen werde, wenn die Zeugin sich weiterhin weigert, unverhüllt auszusagen. Mögliche Sanktionen sind Ordnungsgeld, Zwangsvorführung oder Beugehaft. Das Landgericht berief sich auf die Expertise eines saudischen Islam-Rechtsgelehrten. Danach ist es erlaubt, vor Justizorganen und Strafverfolgungsbehörden unverhüllt auszusagen. Doch auch vor dem Landgericht weigerte sich Amira B. zunächst, unverhüllt auszusagen, berichtet die «Welt». Es sei ihr aus Glaubensgründen nicht gestattet, ihr Gesicht dem Angeklagten zu zeigen. Erst nachdem dieser ihr den Rücken zugekehrt hatte, sagte sie unverhüllt aus. Aus Mangel an Beweisen sprach auch das Landgericht den Angeklagten schliesslich frei.

«Schande für den Rechtsstaat»
In Münchner Gerichtssälen müssen nicht nur geladene Zeuginnen und Zeugen, sondern auch Zuschauerinnen und Zuschauer ihre Kappen abnehmen. Trotzdem schritt der Richter erster Instanz nicht ein. Es sei eine «Schande für den Rechtsstaat Deutschland», dass er die Burka vor Gericht akzeptierte, schrieb damals die «Bild»-Zeitung. Das Amtsgericht habe «die Regeln unseres Rechtssystems missachtet». Die vermeintlichen Gebote einer Religion dürften den Rechtsstaat nicht aushebeln. Im Koran stehe nirgends, dass eine Muslimin eine Burka tragen müsse.


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