Gegen Abtreibung, In-Vitro-Befruchtung, Verhütung

Barbara Marti /  Philippinen oder Costa Rica: Wo die katholische Kirche Einfluss hat, will sie ihre Ethik auch allen Nicht-Katholiken aufzwingen.

Auf den katholisch geprägten Philippinen ist die Abtreibung für alle Frauen verboten. Die katholische Kirche kämpft dort sogar gegen Verhütungsmittel und sexuelle Aufklärung, weil beides vorehelichen Verkehr, Untreue und Abtreibungen begünstige. Soeben hat das Oberste Gericht des Landes auf Druck katholischer Organisationen ein Gesetz für drei Monate suspendiert, das den Ärmsten kostenlose oder subventionierte Verhütungsmittel zur Verfügung stellen wollte und Aufklärungsunterricht an Schulen vorsah. Das Oberste Gericht hat am 18. Juni eine Anhörung angeordnet und wird nachher definitiv über die Einführung des Gesetzes entscheiden.
Edcel Lagman, ein Initiator des Gesetzes, erklärte, das Gesetz zwinge niemandem, Verhütungsmittel zu verwenden und gegen seine religiöse Überzeugung zu handeln. Doch die katholische Kirche will alle Menschen zwingen, sich ihren Normen zu beugen.
Auch gegen künstliche Befruchtungen
In Costa Rica hat die katholische Kirche bis heute erfolgreich die Möglichkeit künstlicher Befruchtungen verhindert. Das Entsorgen «überzähliger Embryonen» käme einem «Mord» gleich, erklärten hohe Vertreter der Kirche. Eine Eizelle sei ab dem Zeitpunkt der Befruchtung eine zu schützende Person. Diese Rechtsauffassung hat im Jahr 2000 das Höchstgericht von Costa Rica übernommen und die In-Vitro-Fertilisation IVF verboten. Versuche des Parlaments, Zeugungen im Reagenzglas auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, scheiterten seither am Widerstand der mächtigen katholischen Kirche.
Sind Embryonen bereits eine Rechtsperson?
Vor kurzem hat der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte die Rechtsauffassung des Höchstgerichtes von Costa Rica gekippt. Costa Rica müsse unfruchtbaren Paaren die Freiheit lassen, die Methode einer künstlichen Befruchtung IVF zu versuchen.
Laut dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verletzt der staatliche Schutz jedes Embryos die reproduktive Freiheit unfruchtbarer Paare. Der «Corte Interamericana de Derechos Humanos» wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in Nord-, Mittel- und Südamerika. Das Urteil ist nicht anfechtbar. Die Regierung von Costa Rica hat bereits angekündigt, dass sie IVF wieder zulassen werde.

Für Frauenrechtsaktivistinnen ist das Urteil über die Zeugungen im Reagenzglas hinaus von grosser Bedeutung. Das Urteil stelle Abtreibungsverbote in mehreren Ländern in Frage, weil auch diese davon ausgehen, dass jede Eizelle ab dem Zeitpunkt der Befruchtung als eigene Rechtsperson geschützt werden müsse.

Abtreibungsverbote, die mit dem Schutz jedes Embryos begründet sind, seien nicht mehr haltbar, sagte Alejandra Cardenas, Anwältin beim «Center for Reproductive Rights», das sich weltweit für das Recht auf Abtreibung einsetzt. Solche Abtreibungsverbote gebe es in auf den Philippinen, in Chile, der Dominikanischen Republik, El Salvador und Honduras.
Das Urteil könne zudem Auswirkungen auf die Verbote bestimmter Verhütungsmittel haben, meint Alejandra Cardenas. Die «Pille danach» beispielsweise dürfe ein Staat nicht mehr verbieten. Diese verhindert nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr während weniger Tage, dass sich ein befruchtetes Ei in der Gebärmutter einnistet.

Europa schützt Embryo im Patentrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor einem Jahr entschieden, dass in Patentfragen eine Eizelle vom Zeitpunkt der Befruchtung an ein Mensch ist. Diese Definition des Embryos ist jedoch nur im Zusammenhang mit dem Patentrecht bindend. Es bleibt deshalb offen, wie der Gerichtshof den Schutz des Embryos zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Schwangerschaftsabbruch beurteilen würde.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor kurzem einen Umkehrschluss gezogen und entschieden, dass Italien gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, weil es verbietet, im Reagenzglas gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten zu untersuchen (Präimplantations-Diagnose PID), während Italien gleichzeitig die Abtreibung eines Embryos mit einer Erbkrankheit erlaubt. Der Schutz eines Embryos dürfe bei der PID nicht weiter gehen als bei Abtreibungen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

Keine. Die Autorin ist Redaktorin und Herausgeberin der Zeitschrift «FrauenSicht».

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