EiStick-1

Eingefrorene Eizellen: Das Verbot der Eizellen-Spende kann über das Ausland umgangen werden. © ZDF

Werbung für Eizellen-Spende im Ausland ist legal

fs /  Ein ausländischer Arzt darf für die Eizellen-Spende in seiner Heimat werben und darauf hinweisen, dass Ärzte in Deutschland die vorbereitende Behandlung vornehmen.

Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz gekippt. Eizellen-Spenden sind in Deutschland verboten. Laut dem Höchstgericht ist das Verbot im Embryonenschutzgesetz jedoch nicht dazu da, um den Wettbewerb zwischen Ärzten zu regeln. Das Verbot diene allein dem Kindeswohl. Es solle verhindern, dass ein Mensch in seiner seelischen Entwicklung beeinträchtigt wird, wenn er eine genetische und eine austragende Mutter habe. Das Urteil des Bundesgerichtshofes gilt als überraschend, da es billigt, dass deutsche Strafvorschriften über das Ausland umgangen werden können.

Arzt klagte gegen Arzt
Das Höchstgericht hatte die Klage eines deutschen Reproduktionsmediziners gegen einen tschechischen Kollegen zu beurteilen. Dieser hatte in Deutschland Werbung für «Kinderwunsch-Behandlungen» in seinem Heimatland gemacht. Auf einer Informationsveranstaltung in Hamburg hatte er explizit darauf hingewiesen, dass in seiner Heimat Eizellen-Spenden legal sind und Ärzte in Deutschland die vorbereitenden Hormonbehandlungen vornehmen.
Verstoss gegen Verbot der Eizellen-Spende
Der deutsche Reproduktionsmediziner warf seinem tschechischen Kollegen vor, deutsche Ärzte aufzufordern, gegen das Verbot der Eizellen-Spende in Deutschland zu verstossen. Dafür drohen maximal drei Jahre Haft. Der angeklagte Arzt aus Tschechien verteidigte sich mit dem Argument, dass das Embryonenschutzgesetz es nicht verbiete, die Vorbehandlungen in Deutschland durchzuführen. Lediglich für das Einsetzen der gespendeten Eizelle müsse eine Frau ins Ausland reisen.
Beihilfe zu Straftat
In erster Instanz wies das Berliner Landgericht die Klage ab. In zweiter Instanz gab das Kammergericht dem deutschen Kläger recht. Der tschechische Reproduktionsmediziner habe mit seinen Äusserungen die Gefahr geschaffen, dass Besucherinnen der Informationsveranstaltung in Deutschland einen Arzt aufsuchten und dieser die vorbereitenden Behandlungen vornehme. Ärztinnen und Ärzte, welche diese Behandlungen durchführten, würden Beihilfe zu einer nach deutschem Recht strafbaren Eizellen-Spende leisten.
Lukrativer Markt
Der deutsche Markt ist für ausländische Ärzte attraktiv. Für eine Behandlung mit einer Eizellen-Spende zahlen Frauen in Tschechien rund 4000 bis 4500 Euro (4500 bis 5000 Franken), schreibt die «Welt». Nötig sind mehrere Vorbehandlungen mit Hormonen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581