Bayer muss Frauen über Risiken nicht informieren
Das Höchstgericht hatte den Fall der jungen Céline zu beurteilen, die nach der Einnahme der Drospirenon-haltigen Pille Yasmin eine Lungenembolie erlitten hat und seither schwerst behindert ist. Ihre Familie hatte Bayer auf 6 Millionen Franken (6 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt, weil im Beipackzettel damals ein eindeutiger Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko von Yasmin gefehlt habe. Thrombosen sind Blutgerinnsel, die in den Venen entstehen und zu lebensgefährlichen Schlaganfällen und Embolien führen können.
Information für Fachleute genügt
Der Beipackzettel für Patientinnen aus dem Jahr, als Céline Yasmin schluckte, enthielt lediglich einen allgemeinen Hinweis auf das erhöhte Thromboserisiko aller hormonalen Verhütungsmittel. Laut dem Bundesgericht genügt dies. Patientinnen fehle bei rezeptpflichtigen Medikamenten meist das Fachwissen, um Gefahren beurteilen zu können. Es reiche deshalb aus, wenn der Hersteller nur in der Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte über ein allenfalls erhöhtes Risiko ausführlich informiert.
Höheres Risiko
Die neue Generation Verhütungspillen, zu denen Yasmin gehört, führt zu mehr zuweilen gefährlichen Thrombosen als die ältere Generation Pillen. Das absolute Risiko ist zwar klein, aber doppelt so gross wie bei Verhütungs-Pillen mit dem Wirkstoff Levonorgestrel, die schon länger auf dem Markt sind. Mit den neueren Pillen sind im Laufe eines Jahres statt nur 5 etwa 10 von 10’000 Frauen betroffen.
Milliarden-Zahlungen an Yasmin-Geschädigte
In der Schweiz und anderen Ländern in Europa, wo Sammelklagen nicht möglich sind, müssen Betroffene wie Céline einzeln und auf eigenes Risiko klagen.
In den USA hingegen hat Bayer aussergerichtlich schon Milliarden Dollar an Geschädigte von Drospirenon-haltigen Pillen bezahlt. Der Konzern kann damit Gerichtsverfahren vermeiden. Eine Haftung hat Bayer bisher nicht anerkannt.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine