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Felicitas Rohrer hat den Prozess gegen Bayer verloren. © swr

Verhütungspille: Klage gegen Pharmakonzern gescheitert

fs /  Eine junge Frau konnte nicht beweisen, dass die Pille sie in Lebensgefahr gebracht hat. Nun soll sie die Prozesskosten selber tragen.

In Deutschland erlitt die heute 34 Jahre alte Felicitas Rohrer vor zehn Jahren eine beidseitige Lungenembolie und einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand. Eine Notoperation rettete ihr das Leben. Bis heute leidet sie nach eigenen Angaben unter gesundheitlichen Folgen.

Klage gegen Bayer
Rohrer macht das Verhütungsmittel «Yasminelle» mit dem Wirkstoff Drospirenon für die Embolie verantwortlich. Sie reichte Schadenersatzklage gegen den Hersteller Bayer ein, nachdem sie zuvor vergeblich das Gespräch mit Verantwortlichen gesucht hatte. Rohrer fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld in der Höhe von mindestens 200’000 Euro (260’000 Franken). Dem Pharmakonzern wirft Rohrer vor, auf den Beipackzetteln von Pillen mit dem Wirkstoff Drospirenon nicht vor der erhöhten Gefahr einer lebensgefährlichen Thrombose gewarnt zu haben. Mittlerweile hat das «Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-Produkte» (BfArM) die Hersteller solcher Pillen verpflichtet, auf diese Gefahr hinzuweisen.

Gerichtliches Gutachten
Das Landgericht Waldshut-Tiengen forderte ein medizinisches Gutachten an. Dieses kam zum Schluss, dass die lebensgefährliche Erkrankung wahrscheinlich auf die Einnahme der Pille zurückzuführen ist. Andere Ursachen seien sehr unwahrscheinlich. Sie könnten jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Das Landgericht forderte darauf letzten Herbst die Parteien zu Vergleichsverhandlungen auf. Dieser Aufforderung kam jedoch keine der beiden Seiten nach.

Kein Beweis
Ende 2018 wies das Gericht die Klage ab. Die Pille habe zwar ein erhöhtes Thrombose-Risiko. Felicitas Rohrer habe aber nicht beweisen können, dass ihre Gesundheitsschäden «zumindest auch» durch die Einnahme der Pille «Yasminelle» verursacht worden sind, urteilte das Gericht. Ein Langstreckenflug, den die Klägerin in zeitlicher Nähe zu den ersten Beschwerden unternommen habe, könnte auch der Grund für die Embolie gewesen sein. Zudem habe sie eine angeborene Venenanomalie, die in Verbindung mit der Flugreise zu den Thrombosen geführt haben könnte und zwar unabhängig von der Einnahme der Pille. Felicitas Rohrer habe deshalb keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und müsse die Prozesskosten tragen. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe möglich (Aktenzeichen 1 O 73/12).

Erfolglose Einzelklage
Auch in der Schweiz war eine Klage gegen Bayer erfolglos. Die Familie einer jungen Frau, die nach der Einnahme einer Verhütungspille mit dem Wirkstoff Drospirenon eine Lungenembolie erlitten hatte und seither schwerst behindert ist, hatte Bayer auf 6 Millionen Franken (5,3 Millionen Euro) Schadenersatz und Genugtuung verklagt. Doch vor vier Jahren wies das Bundesgericht die Klage in letzter Instanz ab. Die Familie habe nicht beweisen können, dass die Pille der Grund für die Lungenembolie war.

Milliardenzahlungen an Geschädigte
In Deutschland und in der Schweiz müssen Betroffene einzeln und auf eigenes Risiko klagen. Hingegen sind in den USA Sammelklagen möglich. Rund 12’000 Frauen, die wegen des Wirkstoffes Drospirenon gesundheitlich Schaden nahmen, schlossen sich zu Sammelklagen zusammen. Bayer vereinbarte mit ihnen aussergerichtlich Vergleiche und zahlte bisher ohne Haftungsanerkennung insgesamt über zwei Milliarden US-Dollar an Geschädigte (1,8 Milliarden Euro, 2 Milliarden Franken).


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