Mod-1

Die beanstandeten Gucci-Models: Nur das Model rechts hat die Werbeaufsicht als zu dünn befunden. © ASA/Gucci

Werbeaufsicht kritisiert Magermodel-Fotos

fs /  Die Fotos einer Werbekampagne mit einem sehr dünnen Model sind «unverantwortlich». Sie sollen nicht mehr gezeigt werden.

In Grossbritannien hat die Advertising Standards Authority (ASA), das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft, Fotos mit einem Magermodel gerügt. Der Werbespot des italienischen Modelabels Gucci war auf der Webseite der Zeitung «Times» zu sehen. Bei der ASA ging danach eine Beschwerde ein. Die beiden Models, die im Werbespot zu sehen sind, seien ungesund dünn.

Beschwerde gutgeheissen
Die Werbeaufsicht hat die Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Eines der beiden Models sehe «ungesund dünn» aus. Das Model habe einen sehr dünnen Oberkörper und sehr dünne Arme, die unproportional wirkten. Die Taille der Frau scheine sehr schmal zu sein. Ihr Gesicht sehe ausgemergelt aus. Die Werbeaufsicht ist zum Schluss gekommen, dass die Fotos mit diesem Model gegen den Grundsatz der «verantwortlichen Werbung» (Responsible advertising) im Kodex der Werbewirtschaft verstossen. Sie forderte Gucci auf, die Fotos nicht mehr zu publizieren. Mit einer ähnlichen Begründung hatte die ASA letztes Jahr ein Magermodel-Foto von Yves-Saint Laurent gerügt.

Unverständnis bei Gucci
Das Label Gucci, das zum französischen Luxusgüter-Konzern Kering gehört, findet die Kritik ungerechtfertigt. In der Stellungnahme für die ASA heisst es, dass der Werbespot auf «ein älteres, anspruchsvolles Publikum» zielte. Ob ein Model zu dünn aussehe, sei eine «subjektive Sache». Die Models hätten einen schmalen Körperbau, seien aber nicht «ungesund dünn». Auf den Fotos seien «keine Knochen» zu sehen. Man habe vielmehr darauf geachtet, dass Make-up und Licht das Model nicht ausgemergelt aussehen lassen.

Druck der Modeindustrie
Ende letzten Jahres hat in Frankreich das Parlament beschlossen, Models vor dem Magerwahn der Branche besser zu schützen. Models müssen Agenturen nun eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass sie gesund sind. Auf Druck der Modeindustrie hat das Parlament jedoch darauf verzichtet, als Kriterium einen bestimmten Body-Mass-Index festzulegen. Wer Models ohne eine ärztliche Bescheinigung beschäftigt, muss mit sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 75’000 Euro (79’000 Franken) rechnen.

Verbot in Spanien
Weltweit als erstes Land hat Spanien 2006 Magermodels von den Laufstegen der Modewoche «Pasarela Cibeles» in Madrid verbannt. In Israel müssen Modelagenturen seit einigen Jahren von Models eine ärztliche Bescheinigung über ihren Body-Mass-Index (BMI) verlangen. Dieser darf nicht unter die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegte Untergrenze von 18,5 fallen. Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. Wer ein zu dünnes Model beschäftigt, muss mit Geldbussen rechnen.
In einigen Ländern wie Deutschland, Österreich und Italien gibt es unverbindliche Empfehlungen der Modeindustrie, auf zu dünne Models zu verzichten. In anderen Ländern konnte sich die Branche nicht einmal zu solchen unverbindlichen Richtlinien durchringen.


Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors

keine

War dieser Artikel nützlich?
Ja:
Nein:


Infosperber gibt es nur dank unbezahlter Arbeit und Spenden.
Spenden kann man bei den Steuern in Abzug bringen.

IBAN: CH 0309000000604575581