Frauen sind über Verhütung schlecht informiert
In Österreich wurden dafür mehr als 500 Frauen befragt, die in einer Klinik oder einem Ambulatorium eine Schwangerschaft abbrechen liessen. Auftraggeber der Studie sind das Frauenressort des Landes Salzburg und das Bundesministerium für Gesundheit. Laut Martina Berthold (Grüne), zuständiges Mitglied der Salzburger Landesregierung, ist es europaweit die erste Studie, die Frauen fragt, weshalb sie ungewollt schwanger wurden.
Risiko falsch eingeschätzt
Das Ergebnis: Fast die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass sie in der Entstehungssituation der ungewollten Schwangerschaft nicht verhütet hat (47 Prozent). Von denjenigen, die verhütet haben, wendete eine Mehrheit Methoden wie Kondom oder Selbstbeobachtung an, die als wenig wirksam gelten. Fast alle befragten Frauen sagten, dass sie zum Zeitpunkt der ungewollten Schwangerschaft keinen Kinderwunsch hatten und sicher waren, dass kein Risiko dafür bestand.
Wissenslücken
Die Diskrepanz zwischen Verhütungswillen und Verhütungsrealität erklärt das Forschungsteam von «Solution Sozialforschung & Entwicklung» unter anderem mit Wissenslücken über die eigene Fruchtbarkeit und die Wirksamkeit von Verhütungsmethoden. Projektleiterin Petra Schweiger vom Frauengesundheitszentrum ISIS sagte im «Standard», dass viele Frauen aufgrund falscher Informationen die als sicher geltenden hormonellen Verhütungsmethoden ablehnen. Die Angst vor den Nebenwirkungen sei grösser als die Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft.
Politik in der Pflicht
Das Forschungsteam schlägt für die Prävention verschiedene Massnahmen vor: Landesweit kontinuierliche Verhütungs-Beratung für Frauen und Mädchen und Informations-Kampagnen über wirksame Verhütungsmethoden. Zudem müssten Verhütungsmittel von der Krankenkasse bezahlt werden. Christian Fiala, ärztlicher Leiter des Gynmed-Ambulatoriums Wien und Salzburg und Initiator und Kooperationspartner der Studie, sieht nun die Politik in der Pflicht, «längst überfällige» Präventionsmassnahmen umzusetzen.
Themenbezogene Interessenbindung der Autorin/des Autors
keine