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Tschechien erschwert Hausgeburten und verstösst damit nicht gegen die Menschenrechtskonvention. © iug

Kein Recht auf Hebamme für Hausgeburt

bbm /  Ein Staat darf Frauen Hausgeburten erschweren. Dies verletze die Grundrechte von werdenden Müttern nicht, heisst es in einem richtungsweisenden Urteil.

In Tschechien macht ein Gesetz Hausgeburten mit Unterstützung einer Hebamme praktisch unmöglich. Die Anforderungen an die Infrastruktur sind so hoch, dass Hebammen sie kaum erfüllen können. Eine Klage von zwei Frauen gegen dieses Gesetz hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in letzter Instanz mit zwölf zu fünf Stimmen abgewiesen. Dieses Gesetz verletze die Grundrechte von werdenden Müttern nicht. Eine betreute Hausgeburt sei kein Menschenrecht. Es gebe in dieser Frage «keinen europaweiten Konsens». Die Einzelstaaten hätten deshalb einen grossen Ermessensspielraum.

«Eingriff in Wahlfreiheit von Müttern»
Die Minderheit des Gerichtes argumentierte, das tschechische Gesetz mache Hausgeburten «de facto» unmöglich. Es stelle so hohe Anforderungen an die Infrastruktur für eine Hausgeburt, dass praktisch nur ein Spital diese erfüllen könne. «Das ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit von Müttern, der in einer demokratischen Gesellschaft unverhältnismässig ist.» Die tschechische Regelung gefährde zudem die Gesundheit der Mütter und ihrer Kinder, wenn sie ohne Hebamme zu Hause gebären.

Hausgeburt ohne Hebamme
Geklagt hatten zwei Frauen, die nach schlechten Erfahrungen im Krankenhaus ihr zweites beziehungsweise drittes Kind zu Hause bekommen wollten. Doch sie fanden keine Hebamme für eine Hausgeburt. Die eine brachte ihr Kind schliesslich ohne Hebamme zu Hause zur Welt, die andere gebar in einem Krankenhaus. Die Klägerinnen argumentierten, das tschechische Recht verletze ihr Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Vor zwei Jahren wies bereits die kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofes ihre Klage ab. Die Richter forderten Tschechien lediglich auf sicherzustellen, dass Mütter Zugang zu Krankenhäusern haben, welche ihre Wünsche für die Geburt berücksichtigen.

Spitalgeburten üblich
In der EU und in der Schweiz sind Spitalgeburten die Regel. Eine Ausnahme sind die Niederlande: Hier entscheiden sich zwei von drei Schwangeren mit niedrigem Risiko für eine Hausgeburt. In Deutschland sind stark steigende Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen existenzgefährdend. Immer mehr geben deshalb die Geburtshilfe auf und damit wird es für Frauen schwieriger, eine Hebamme für eine Hausgeburt zu finden.

Grossbritannien fördert Hausgeburten
In Grossbritannien hat die Gesundheitsbehörde National Health Service (NHS) vor zwei Jahren ihre Richtlinien geändert und empfiehlt seither Frauen mit geringem Risiko die Hausgeburt oder die Geburt in einem Geburtshaus. Für die Frauen sei dies weniger risikoreich als eine Geburt in einer Klinik.


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