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Auch in Italien werden Unterschriften für ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft gesammelt. © Av

Leihmutterschaft: Verbieten statt legalisieren

/  Frauenrechtsaktivistinnen fordern ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft. International geht der Trend Richtung Legalisierung.

Leihmutterschaft ist in den meisten europäischen Ländern verboten. Kürzlich hat das Höchstgericht in der Schweiz dieses Verbot geschützt. Dies ist die Ausnahme, denn die Rechtssprechung anerkennt zunehmend Kinder von ausländischen Leihmüttern und weicht damit Verbote der Leihmutterschaft auf. Als Begründung dient das Kindeswohl, das Vorrang vor dem Verbot der Leihmutterschaft habe. So hat das Höchstgericht in Deutschland Ende letzten Jahres entschieden, dass der Staat ein Paar als Eltern eines Kindes anerkennen muss, das eine ausländische Leihmutter geboren hat. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlangt, dass die Staaten Kinder von ausländischen Leihmüttern anerkennen. Und nun plant die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH), Leihmutterschaft weltweit zu legalisieren. Die Konferenz, deren Aufgabe es ist, auf internationaler Ebene minimale Standards für das Privatrecht zu definieren, soll Anfang 2016 entscheiden.

Legalisierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die geplante Legalisierung der Leihmutterschaft geschehe weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kritisiert der französische Verein «Collectif pour le Respect de la Personne» (CoRP). Sie widerspreche der Europarats-Konvention zum Schutz der Menschenrechte und internationalen Kinderrechtskonventionen. Der Verein hat die internationale Petition «Stop Surrogacy Now» (Stoppt Leihmutterschaft jetzt) mitinitiiert. Diese verlangt, kommerzielle und nicht kommerzielle Leihmutterschaft weltweit zu verbieten. Zu den Erstunterzeichnerinnen gehören aus Indien die Aktivistin Ruchira Gupta, aus Frankreich die Philosophin Sylviane Agacinski, aus Deutschland Alice Schwarzer und aus Österreich die Journalistin Elfriede Hammerl. Unterzeichnet haben die Petition auch Leihmütter, Kinder von Leihmüttern und Organisationen.

Zu hohe gesundheitliche Risiken
In dem Aufruf, heisst es, Leihmutterschaft verletze die Menschenrechte von Frauen und Kindern. Es gebe kein Recht auf ein Kind. Leihmutterschaft bedeute häufig die Ausbeutung ärmerer Frauen. «In vielen Fällen sind es die Armen, die verkaufen müssen und die Reichen, die sich den Kauf leisten können.» Leihmütter und Eizellen-Spenderinnen seien oft schlecht informiert und würden gegen geringe Bezahlung und unter schlechten Bedingungen hohe gesundheitliche Risiken eingehen. Eizellen-Spenderinnen müssten mit Zysten, chronischen Beckenschmerzen, Verlust der Fruchtbarkeit, Krebs in den Reproduktionsorganen, Blutgerinnsel, Nierenversagen und damit auch dem Tod rechnen.

Leihmütter, die mit den Eizellen einer anderen Frau schwanger werden, riskierten eine Schwangerschaftsvergiftung und hohen Blutdruck. Wegen der hohen gesundheitlichen Risiken müsse auch die nicht kommerzielle Leihmutterschaft verboten werden. Weiter heisst es in dem Aufruf, dass auch für die Kinder die gesundheitlichen Risiken bei einer Leihmutterschaft erhöht seien. Die Trennung von Mutter und Kind könne für beide lebenslange Folgen haben.
Umstrittenes Verbot
Die Frage, ob der Staat Leihmutterschaft verbieten soll oder nicht, ist unter Feministinnen umstritten. Die Argumente ähneln den Argumenten in der Debatte um die Prostitution.
Die Befürworterinnen eines Verbotes der Leihmutterschaft sind der Ansicht, dass Leihmutterschaft keine Dienstleistung wie jede andere ist. Nur aus ökonomischer Not würden Frauen ihren Körper dafür einsetzen. Der Staat habe die Pflicht, Menschen vor sich selber zu schützen. Das gelte für die Leihmutterschaft wie für den Organhandel. Kinderlose Paare hätten kein Recht auf ein Kind.
Die Gegnerinnen eines Verbotes der Leihmutterschaft meinen, dass Frauen selber bestimmen können sollen, was sie mit ihrem Körper machen. Der Staat müsse lediglich dafür sorgen, Leihmütter vor Ausbeutung zu schützen.

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