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Amanda Mellet musste für die Abtreibung ihres lebensunfähigen Kindes ins Ausland. © rte

Abtreibungsverbot: Staat zahlt Entschädigung

fs /  Irland entschädigt eine Frau finanziell, weil sie für eine Abtreibung ins Ausland reisen musste. Die Regierung will damit keinen Präzedenzfall geschaffen haben.

In Irland ist Abtreibung verboten, ausser wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Verboten ist eine Abtreibung also auch, wenn der Fötus ausserhalb der Gebärmutter nicht überlebensfähig ist. Der Menschenrechtsausschuss der Uno entschied im Sommer, dass das strenge irische Abtreibungsrecht Frauen diskriminiert, ihnen schweres Leid zufügt und ihre Menschenrechte verletzt. Der Menschenrechtsausschuss rief Irland auf, das restriktive Abtreibungsrecht zu lockern und Betroffene zu entschädigen.

Entschuldigung des Gesundheitsministers
Kürzlich hat die irische Regierung diesen nicht verbindlichen Entscheid im konkreten Fall von Amanda Mellet anerkannt, berichtet die «Irish Times». Mellet hatte in der 21. Schwangerschaftswoche erfahren, dass ihr Kind im Mutterleib oder kurz nach der Geburt sterben würde. Wegen des Abtreibungsverbotes in Irland musste sie auf eigene Kosten nach Grossbritannien reisen, um ihre Schwangerschaft abzubrechen. Gegenüber irischen Medien sprach Mellet von der «schrecklichsten und traumatischsten Erfahrung», die sie je machen musste. Sie habe keine Wahl gehabt. Es sei klar gewesen, dass das Kind stirbt. Nun erhält Mellet 30’000 Euro Schmerzensgeld (32’000 Franken). Und Gesundheitsminister Simon Harris (Fine Gael) entschuldigte sich bei ihr.

Première
Laut dem Gesundheitsministerium hat die Regierung keinen Präzedenzfall geschaffen. Man habe einzig den Entscheid der Menschenrechtskommission im Fall von Amanda Mellet anerkannt. Trotzdem äusserten sich Frauenrechtsaktivistinnen vorsichtig positiv. Es sei das erste Mal, dass der Staat einer Frau eine Entschädigung zahle, weil sie für eine Abtreibung ins Ausland musste, sagte Ailbhe Smyth, die sich seit langem für eine Revision des strengen Abtreibungsrechtes einsetzt. «Das ist das überfällige Eingeständnis, dass das Land das Selbstbestimmungsrecht der Frauen schwer verletzt.» Ivana Bacik, Labour-Abgeordnete, sprach von einem «entscheidenden Schritt» der Regierung auf dem Weg, das Abtreibungsverbot zu lockern. Voraussetzung für eine Gesetzesänderung ist allerdings eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung.

Ärzte verweigern Abtreibungen
In Italien hat kürzlich der Tod einer jungen Frau in Sizilien landesweit für Empörung gesorgt. Sie war mit Zwillingen im fünften Monat schwanger und kam wegen einer drohenden Fehlgeburt ins Krankenhaus. Dort starb sie an einer Blutvergiftung. Ihre Angehörigen werfen den Ärzten vor, aus Gewissensgründen die Schwangerschaft nicht abgebrochen zu haben, weil einer der beiden Föten noch lebte. In Italien ist seit fast 40 Jahren eine Fristenregelung in Kraft. Doch Ärzte können Abtreibungen aus Gewissensgründen ablehnen. Und der Anteil dieser Ärzte nimmt zu. Mittlerweile führen durchschnittlich sieben von zehn Frauenärztinnen und -ärzten unter Berufung auf ihr Gewissen keine Abtreibungen mehr durch. In einigen Regionen verweigern über 90 Prozent der Ärzte Abtreibungen.


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