«Demonstrationen gegen Abtreibung verbieten»
Demonstrationen gegen das Recht auf einen straffreien Schwangerschaftsabbruch gibt es vielerorts. Die Behörden bewilligen diese «Pro-Life»-Demonstrationen von Fundamentalisten meist mit dem Argument der Meinungsfreiheit. In der Schweiz stellt der Verein «Strukturelle» diese Begründung nun infrage. Zweck des Vereins ist es, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern.
Beschwerde gegen Bewilligung
Ende letzten Jahres legte der Verein bei den zuständigen Behörden in Freiburg (Fribourg) Beschwerde ein gegen die Bewilligung der Demonstration einer kleinen Gruppe fundamentalistischer Katholiken im Zentrum der Stadt. Die Polizei begründete die Genehmigung der Kundgebung gegen das Abtreibungsrecht mit dem Schutz der Meinungsfreiheit. «Strukturelle» argumentiert, dass die Kundgebung zur Diskriminierung von Frauen aufrufe und ihre Rechte verletze.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg lehnte eine Behandlung der Beschwerde ab. Sie begründete dies mit der Antidiskriminierungsnorm im Schweizer Strafgesetzbuch (Artikel 261bis). Darin werde das Geschlecht nicht ausdrücklich erwähnt.
Städtische Verordnung verbietet Diskriminierung
Vereinspräsidentin Maya Dougoud sagte gegenüber «24 heures», dass Aufrufe zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zwar nicht wörtlich im Schweizer Strafgesetzbuch genannt sind, jedoch in der Verordnung der Stadtpolizei Freiburg. «Die Freiburger Verordnung legt fest, dass eine Demonstration verboten werden kann, wenn das Verhalten gegen die öffentlichen Sitten verstösst, wenn Ausdrucksformen vorliegen, die eine Person oder eine Gruppe von Personen diskriminieren, insbesondere aufgrund ihres Geschlechts.» Dougoud, die unter anderem Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen ist, argumentiert mit internationalen Abkommen gegen die Diskriminierung von Frauen und kann sich auch auf das Bundesgericht stützen. Laut dem Höchstgericht dürfen Behörden die Meinungsäusserungsfreiheit nicht so weit auslegen, dass der Kampf gegen Diskriminierung seiner Substanz beraubt werde.
Weiter auf dem Rechtsweg
«Strukturelle» hat nun zwei Beschwerden eingelegt: Bei der Stadtregierung gegen die Bewilligung der Kundgebung durch die Polizei und beim Kantonsgericht gegen den Entscheid der Staatsanwalt, keine Untersuchung zu eröffnen. Sollte keine der Beschwerden Erfolg haben, will sich der Verein an die höheren Instanzen wenden.

